Regierungskommission überprüft Sicherheitsgesetze

Am Montag nimmt das im Sommer 2011 beschlossene Expertengremium seine Arbeit auf, das die Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtspolitischer Sicht bewerten soll.

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Am Montag nimmt die im Sommer 2011 vom Bundeskabinett beschlossene Regierungskommission ihre Arbeit auf, die die Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung insbesondere seit dem 11. September 2001 aus rechtspolitischer Sicht bewerten soll. Die Auftaktveranstaltung wird in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin über die Bühne gehen, wie aus Regierungskreisen verlautbarte. Das Gremium werde die einschlägigen Anti-Terror-Befugnisse "losgelöst vom politischen Tagesgeschäft beleuchten", betonte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich vorab.

Die Regierung erhoffe sich aus der Arbeit des Gremiums Hinweise darauf, "welche zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen und Werkzeuge unsere Sicherheitsbehörden im Kampf gegen jede Form des Terrorismus noch benötigen", führte der CSU-Politiker weiter aus. Es gehe um eine Bestandsaufnahme, die "rechtsstaatlich bedenkenlos, effizient und systematisch stimmig" sein müsse.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeichnete andere Schwerpunkte vor: "Fokus der Untersuchung soll eine kritische Gesamtschau der verschiedenen Behörden und ihres Zusammenwirkens sowie der Entwicklung ihrer Aufgaben und Befugnisse sein." Die Sachverständigen sollten dabei insbesondere "den Gesichtspunkt von Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten" im Blick haben. Die FDP-Politikerin kündigte an, dass die Erkenntnisse "in Empfehlungen für die Gesetzgebung und für die weitere Entwicklung der Sicherheitsstruktur in Deutschland münden". Dies beziehe sich sowohl auf den Aufgabenzuschnitt der Behörden als auch auf deren materiellen Befugnisse. Die Kommission werde dabei auch "Eingriffstiefe und Streubreite" bestehender Kompetenzen der Sicherheitsbehörden "analysieren und kritisch bewerten".

Den Gremien gehören neben Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms, der Ex-Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch sowie die beiden Staatsrechtler Matthias Bäcker und Heinrich Amadeus Wolff aus Mannheim beziehungsweise Frankfurt/Oder an. Dazu kommen je ein fachlich ausgewiesener Vertreter des Innen- und des Justizressorts. Auf Wunsch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sollen aktuelle Erkenntnisse nach der Aufdeckung der rechtsterroristischen Mordserie der "NSU" mit einbezogen. Ein Vertreter der Bund-Länder-Kommission Rechtsextremismus wird daher bei den Sitzungen der Kommission ebenfalls mit anwesend sein.

Die Eckpunkte für die Einrichtung des Expertengremiums hatte die Regierung parallel mit der vierjährigen Verlängerung und Ausweitung umstrittener Befugnisse aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) verabschiedet. Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Sicherheitsbehörden bei Banken, Fluggesellschaften Reisebüros, Postdienstleistern oder Telekommunikationsanbietern über Terrorverdächtige einholen können. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte damals kritisiert, dass auch die geplante Kommission grundsätzliche Mängel rund um die Anti-Terror-Befugnisse nicht beseitigen könne.

Den Sachverständigen steht einige Arbeit ins Haus. Ein Gutachten des Bundestags zählte vor anderthalb Jahren 26 Gesetze und internationale Abkommen zur Terrorismusbekämpfung, die allein zwischen 2001 und 2008 verabschiedet worden seien. Dazu gehörten hierzulande etwa die Sicherheitspakete I und II in den Jahren 2001 und 2002, die Anti-Terror-Datei und die für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung. Bürgerrechtler fordern seit Langem ein Moratorium für neue einschlägige Befugnisse. Ihnen zufolge sollten sämtliche Überwachungsgesetze unabhängig überprüft werden. (jow)