Bundesregierung stellt sich hinter das geplante EU-Patentgericht

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Übereinkommen für eine neue europäische Patentgerichtsbarkeit zu unterzeichnen. Es stellt einen zentralen Teil zur Durchsetzung des geplanten Einheitspatents dar.

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, das Übereinkommen (PDF-Datei) für eine neue europäische Patentgerichtsbarkeit zu unterzeichnen. Mit einer Vollmacht des Bundespräsidenten will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen und so den Weg frei machen für den neuen Gerichtshof, dessen Zentrale in Paris angesiedelt werden soll. Die Zeichnungszeremonie ist für den 19. Februar in Brüssel angesetzt.

Die Patentgerichtsbarkeit ist wichtig, um das vom EU-Parlament im Dezember 2012 verabschiedete, umstrittene Einheitspatent durchzusetzen. Die Patenstreitverfahren vor dem Gericht sollen einheitlich über die vom Europäischen Patentamt in München bisher für einzelne europäische Staaten bereits erteilten Bündelpatente und über die neuen, für alle teilnehmenden 25 EU-Mitgliedstaaten geltenden gewerblichen Schutzrechte gelten. Die Bundesregierung spricht von einem "starken Signal" an die anderen beteiligten Länder, dass Deutschland nachdrücklich unterstützt, ein einheitliches Patentgericht zu schaffen. Damit werde im Großteil der EU die derzeitige Zersplitterung der Patentjustiz beendet.

Italien und Spanien sind gegen das Projekt und haben den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Der zuständige Generalanwalt Yves Bot hält die Einwände der beiden Staaten aber für unberechtigt. Dennoch wird bezweifelt, dass das Patentgericht schnell eingerichtet werden kann. Experten bringen vor, dass neben Deutschland, Großbritannien und Frankreich zehn weitere Mitgliedsstaaten eine zwischenstaatliche Vereinbarung unterzeichnen müssen, was nicht ausgemacht sei. (anw)