Apple vs. Samsung: Streithansel sollen Verfahren unterbrechen

Im zweiten Patentstreit zwischen Apple und Samsung hat die Richterin beide Parteien aufgefordert, den Prozess bis zur Entscheidung über die Berufung im ersten Verfahren ruhenzulassen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 87 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christian Kirsch

Bis zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts über den ersten, im August 2012 beendeten Patentprozess (11-cv-01846) zwischen Apple und Samsung sollten beide Parteien das zweite Verfahren ruhen lassen. Das hat Lucy Koh vorgeschlagen, die in beiden Prozessen als Richterin amtiert. In dem jetzigen erstinstanzlichen Verfahren vor dem US-Bundesbezirksgericht (12-cv-00630) geht es um acht Apple-Patente, die Samsung verletzt haben soll. Apple reichte die Klage Anfang Februar 2012 ein, der Prozess soll nach den bisherigen Plänen 2014 beginnen.

Samsung erwiderte die Klage mit acht eigenen Patenten, die angeblich durch Apple-Produkte verletzt würden. Zwei dieser Schutzrechte sind standard-relevant und müssten unter FRAND-Bedingungen (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory) lizenziert werden. Koh vertritt dem Nachrichtendienst Bloomberg zufolge die Auffassung, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts "global" sein und in beiden Verfahren behandelte Technologien betreffen werde. "Ich glaube nicht, dass wir zwei Verfahren dazu benötigen," sagte sie laut Bloomberg. Die Anwälte der Parteien sollen bis 7. März erklären, ob sie einer Unterbrechung zustimmen.

Richterin Koh hatte zuletzt im Dezember 2012 in dem älteren Verfahren versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Diesen Prozess hat Apple vorerst gewonnen und es bekam von der Jury einen Schadenersatz von 1 Milliarde US-Dollar zugesprochen. Beide Parteien sind jedoch mit dem Ergebnis nicht zufrieden, und Apple verlangt vom Bundesberufungsgericht ein Verkaufsverbot gegen Samsung-Geräte zu erlassen. Koh hatten diesen Wunsch abgelehnt, da Apples Schaden finanziell auszugleichen sei. (ck)