Chubby Checker verklagt HP wegen Schniedel-App

Der Künstler Ernest Evans, besser bekannt als Chubby Checker, verklagt HP Palm und HP auf 500 Millionen US-Dollar. Stein des Anstoßes: "The Chubby Checker", eine Spaß-App zum Maßnehmen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 69 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Es klingt wie eine Satire über klagewütige US-Amerikaner: Der Künstler Ernest Evans, besser bekannt als Chubby Checker, verklagt HP Palm und HP auf 500 Millionen US-Dollar. Anlass ist eine zuvor weitestgehend unbekannte Scherz-App für das obsolete Betriebssystem WebOS. Das Programm will von der Schuhgröße eines Mannes auf die Maße seines Gemächts schließen. Es heißt "The Chubby Checker Beta", ein Wortspiel aus Checker (Prüfer) und einem der zahllosen Slang-Ausdrücke für das männliche Geschlechtsteil. Herr Evans ist not amused.

Sein Anwalt erhebt (Az 2:13-cv-14066) nun vor einem US-Bundesgericht in Südflorida Vorwürfe wie Markenrechtsverletzung, Markenverwässerung, unlauterer Wettbewerb und unautorisierter Namensgebrauch. Gefordert wird Unterlassung, die Aushändigung aller Geräte und Software-Kopien, welche die Marke Chubby Checker tragen, Anstrengungen zur Entfernung einschlägiger Links von Suchmaschinen und Verzeichnissen, Ersatz des dreifachen Schadens plus Zinsen, Strafschadenersatz und Kosten.

Der "Chubby Checker" im Einsatz.

(Bild: Screenshot/House of Palm)

Zu ihrer Zeit kostete die App 99 Cent. HP gibt an, den Vertrieb des Programms eingestellt zu haben. Dieser Webpage zufolge wurde die Software Ende 2010 veröffentlicht und 84 mal heruntergeladen. Laut Beschreibung ist sie "für Unterhaltungszwecke" gedacht. Das kommt zumindest augenscheinlich der Markenregistrierung in die Quere.

Während die Klage selbst (PDF-Datei) keine genaue Summe nennt, ist in einer Pressemitteilung von 500 Millionen Dollar die Rede. Der Interpret Ernest Evans ist vor allem für seine Coverversion von "The Twist" und den in Deutschland noch bekannteren Folgesong "Let's Twist Again" bekannt. Seinen Künstlernamen "Chubby Checker" hat Evans nicht nur für Hühnchen und Hotdogs als Marke registrieren lassen, sondern auch für Unterhaltungszwecke. (axk)