Österreichs Polizei nutzt neue Überwachungsrechte intensiv

Nach Angaben von Innenminister Günther Platter (ÖVP) hat die Polizei bis April 3863 Mal die Identität von Internetnutzern ermittelt. Auch wurden Standorte und IMSI von 258 Handys ermittelt, was mehr als zwei Abfragen pro Tag entspricht.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Die österreichische Polizei nutzt die ihr mit der umstrittenen Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) seit Jahresbeginn eingeräumten Überwachungsbefugnisse intensiv aus. Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch den scheidenden Innenminister Günther Platter (ÖVP) hervor. In den ersten vier Monaten des Jahres wurde danach 3863 Mal die Identität eines Internetnutzers ermittelt – dies entspricht einer Abfrage alle 45 Minuten. Außerdem wurden Standorte und IMSI von 258 Mobiltelefonen ermittelt, was mehr als zwei Abfragen pro Tag entspricht. "Das ist arg", kommentierte die Wiener Grüne und Technologiesprecherin Marie Ringler. "Unsere schlimmsten Befürchtungen sind bestätigt."

Das neu gefasste SPG verpflichtet Mobilfunker, auf Polizeianweisung Standortdaten und die internationale Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) eines Handys preiszugeben. Der Theorie nach ist das nur zulässig, wenn "eine gegenwärtige Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen besteht", eine unabhängige Überprüfung dieser Voraussetzung findet aber nicht statt. Außerdem müssen Provider ohne Kostenersatz Namen und Anschrift von Nutzern bestimmter IP-Adressen herausgeben, wenn eine "konkrete Gefahrensituation" angenommen wird. Eine unabhängige Überprüfung gibt es aber auch hier nicht. Diese fehlende richterliche Kontrolle sorgt nach wie vor für heftige Kritik der im Winter ohne Befassung des zuständigen Innenausschusses und ohne Begutachtung der entsprechenden Passagen beschlossenen Gesetzesnovelle.

Auch die fehlende Information der von Ausforschungen betroffenen Bürger sorgt für Unmut. In der Anfragebeantwortung bestätigt der Innenminister, dass solche Informationen nicht erfolgen. Ob die Internetprovider und Mobilfunkbetreiber zu entsprechenden Mitteilungen an ihre Kunden berechtigt sind, ließ der Minister offen. "Betroffene, deren persönliche Daten an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden, werden niemals erfahren ob sie – schuldig oder unschuldig – in eine Fahndung der Polizei geraten sind, geschweige denn ob ihre Daten nachträglich gelöscht werden", kritisiert der liberale Abgeordnete Alexander Zach.

Vorgesehen ist, dass ein vom Innenminister eingesetzter Rechtsschutzbeauftrager über alle Anfragen verständigt wird. Kommt er zu dem Schluss, dass die Rechte des Betroffenen verletzt wurden, kann er diesem dies mitteilen. Der Rechtsschutzbeauftrage ist derzeit Theodor Thanner, der diese Funktion allerdings nur nebenbei ausübt. In seinem Hauptberuf ist der als ÖVP-nah geltende Mann Chef der Bundeswettbewerbsbehörde. Zusätzliche Mitarbeiter zur Bewältigung der durch die SPG-Novelle anfallenden Aufgaben wurden ihm bisher nicht zur Seite gestellt.

Die Polizei darf auch die IMSI von Mobiltelefonen erfragen. Dies versetzt sie in die Lage, Mobiltelefone abzuhören, was gesetzlich jedoch nicht gedeckt ist. Die Befürworter der SPG-Novelle haben die IMSI-Abfrageermächtigung damit begründet, dass die Ortung von Lawinenopfern oder verunglückten Bergwanderern so erleichtert werden könne. Doch bis heute ist nicht klar, wie die dafür erforderlichen kühlschrankgroßen IMSI-Catcher in der erforderlichen kurzen Zeit in den Bergen zum Einsatz gebracht werden sollen. "Eine bundesweite Lösung ist derzeit in Ausarbeitung", meint Innenminister Platter dazu in der Anfragebeantwortung.

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(Daniel AJ Sokolov)

Daniel AJ Sokolov ist freier Journalist und berichtet für heise online über alle Themen aus Telekommunikation, IT und dem gesellschaftlichen Umfeld in Österreich. Sokolov ist parallel dazu auch Mitglied der österreichischen Grünen und Vorsitzender der Bezirksvertretung Wien-Josefstadt. (pmz)