Oberstes US-Gericht lässt NSA-Abhörbefugnisse unangetastet

Der Supreme Court hat erneut eine Klage gegen die jüngste Novelle des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) abgewiesen, die US-Sicherheitsbehörden wie der NSA umfangreiche Abhörbefugnisse einräumt.

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Der Oberste US-Gerichtshof hat erneut eine Klage gegen die jüngste Novelle des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) abgewiesen, die US-Sicherheitsbehörden wie der National Security Agency (NSA) umfangreiche Abhörbefugnisse einräumt. In der mit 5 zu 4 Stimmen ergangenen Entscheidung (PDF-Datei) vom Dienstag erklärt der Richter Samuel Alito im Namen der konservativen Mehrheit, dass die Kläger in Form zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch, der Autorenvereinigung PEN sowie einzelner Journalisten nicht nachweisen konnten, dass ihre elektronische Kommunikation tatsächlich betroffen sei.

Das Gesetz erlaubt es insbesondere dem technischen Geheimdienst der USA, in der Auslandsaufklärung zur Terrorabwehr ohne einzelne richterliche Genehmigungen Telefonate abzuhören oder E-Mails abzufangen. US-Bürger können davon betroffen sein, wenn Personen außerhalb der USA an der Kommunikation beteiligt sind. Ein gesondertes Gericht, der weitgehend im Geheimen agierende Foreign Intelligence Surveillance Court, soll theoretisch darüber wachen. Er bewilligte 2011 aber mit zwei Ausnahmen alle der 1676 Anträge auf Lauschanordnungen, die pauschal für Abhöraktionen gegen Verdächtige bis zu einem Jahr lang gelten. In den beiden Sonderfällen hatte die Regierung ihre Gesuche jeweils selbst wieder zurückgenommen.

Laut der Mehrheitsmeinung der obersten US-Richter fehlt den Klägern die rechtliche Grundlage, um gegen die Anfang des Jahres erneut verlängerte FISA-Novelle vorzugehen. Ihre Annahmen beruhten auf reiner Spekulation, wie der US-Generalanwalt und der Leiter des nationalen Geheimdienstbüros ihren Ermessensspielraum bei der Auswahl von Abhörzielen ausübten.

Richter Stephen Breyer hielt im Namen der Minderheit dagegen, dass die Ängste nicht spekulativ seien, sondern dem gesunden Menschenverstand entsprächen. Wenn man nur annähme, dass die Regierung ihre Aufgabe richtig erledige, sei von einer hohen Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass zumindest Teile der elektronischen Kommunikation der Kläger vom NSA-Lauschprogramm erfasst würden. Der Supreme Court habe daher in anderen Fällen, in denen eine Rechtsverletzung sehr viel ungewisser gewesen sei, einen Anspruch gelten lassen.

Die Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), die stellvertretend die Klage eingebracht hatte, sprach von einem "verstörenden" Beschluss, der nicht in Einklang zu bringen sei mit fundamentalen demokratischen Werten. Das Lauschgesetz wirke sich umfangreich auf die Privatsphäre von US-Bürgern aus. Der Richterspruch unterstelle die Gewährleistung verfassungsrechtlich verbriefter Grundrechte der Gnade der Exekutive. Im Herbst hatte der Supreme Court bereits eine andere Klage gegen das Abhörgesetz abgeschmettert, ohne es näher zu begründen. (anw)