Sport-Streamingportal: US-Behörde einigt sich mit Betreiber

Der Betreiber eines Sport-Streamingportals und die US-Behörden haben sich darauf geeinigt, ein Gerichtsverfahren abzuwenden. Hält er sich für sechs Monate an die Abmachung, wird das Verfahren eingestellt.

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Das US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) und ein Anfang 2011 inhaftierter Betreiber eines Streaming-Portals haben sich auf eine sechsmonatige Aussetzung des Gerichtsverfahrens geeinigt. Sollte sich Brian McCarthy an die Abmachungen halten, wird das Verfahren danach ganz eingestellt, geht aus dem Dokument hervor, das Torrentfreak veröffentlicht hat. McCarthy hatte Besuchern seiner Website channelsurfing.net bis zu deren Beschlagnahmung Zugang zu externen Sportstreams verschafft.

Laut der Abmachung verpflichtet sich McCarthy dazu, innerhalb von sechs Monaten nach der Unterzeichnung gegen keine Gesetze zu verstoßen und mit keinem Straftäter zu verkehren. Außerdem soll er arbeiten beziehungsweise eine Ausbildungsstelle besuchen und darf ohne Erlaubnis nicht den Bundesbezirk Südtexas verlassen (außer für Gerichtstermine in New York). Weiterhin darf er keine urheberrechtlich geschützten Sportmedien über das Internet verbreiten und soll rund 350.000 US-Dollar zahlen, die er mit seinem Angebot verdient hatte.

Auf channelsurfing.net prangt weiter der Hinweis auf die Beschlagnahmung

(Bild: Screenshot)

Auf channelsurfing.net waren externe Webstrems verlinkt, die meist urheberrechtlich geschützte Inhalte zeigten. Geld machte McCarthy mit Werbung auf der Seite. Im Antrag auf den Haftbefehl war von zivil- aber auch strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverletzungen die Rede. Seine Domain war dann vom US-Zoll beschlagnahmt worden. Mehrere gleichzeitig konfiszierte Domains waren im August 2012 zurückgegeben worden.

Im Dezember 2012 hatte sich bereits Richard O'Dwyer, der ehemalige Betreiber der Linkseite "TV-Shack" mit der US-Staatsanwaltschaft geeinigt. Wie bei McCarthy hatten die illegal verbreiteten Inhalte nicht direkt auf seiner Seite gelegen, sondern waren lediglich verlinkt. Ob das der Grund für die Einigungen war, ist jedoch nicht bekannt, wie Torrentfreak einräumt. Der Gründerin des parallel zu TV-Shack konfiszierten NinjaVideo.net erging es jedenfalls anders. Sie wurde laut Torrentfreak Anfang 2012 zu einer fast zweijährigen Haftstrafe verurteilt. (mho)