Europäisches Patentamt prüft Web-to-Print-Patent

Nach einem Einspruch dreier deutscher Firmen liebäugelt die Münchner Behörde laut einem Bericht damit, einen momentan wegen ausgebliebener Verlängerungszahlungen stornierten Rechtsschutz von VistaPrint generell zu widerrufen.

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Nach einem Einspruch dreier deutscher Firmen liebäugelt das Europäische Patentamt (EPA) damit, ein breit angelegtes Verfahrenspatent auf eine computerisierte Vordruckstufe ("Computerized Prepress") zu widerrufen. Dies berichtet der Fachdienst beyond print. Die Münchner Behörde erteilte den gewerblichen Rechtsschutz unter der Nummer EP1040428 im November 2004 an die US-Firma VistaPrint Technologies. Die Ansprüche des Patents beziehen sich vor allem auf ein Verfahren der Herstellung einer Druckvorlage via Web- oder LAN-Server sowie die Web-to-Print-Methode. Dabei geht es um die Übertragung von Grafik-Pendants mit niedrigerer Auflösung auf einen Client zum Gestalten des gewünschten Druckauftrags durch den Anwender sowie den späteren Transfer des Gestaltungswunsches zurück auf den Zentralrechner durch eine Parameterdatei.

Gegen den zeitlich begrenzten staatlichen Monopolschutz haben die Unternehmen socoto (vormals MediaCare), TechConsult und die Peter Schmidt Group Widerspruch eingelegt. Das EPA hat das Patent Anfang des Jahres zwar zunächst generell storniert, weil es keinen Zahlungseingang für die fälligen Verlängerungsgebühren verzeichnen konnte. Darüber hinaus hat die Behörde aber auch ein Anhörungsverfahren für April zu dem umstrittenen Schutzrecht angesetzt.

Der Patentanwalt Klaus Bungartz, der die vor kurzem gegründete Interessensgemeinschaft freier Wettbewerb Web-to-Print vertritt, hofft nun darauf, dass seine Eingaben gegen die von VistaPrint erhobenen Ansprüche Gehör finden. Damit könnten zugleich vergleichbare Patente außer Kraft gesetzt werden. Die Web-to-Print-Branche verunsichert seit vergangenem Jahr zunehmend etwa auch das gleichfalls von VistaPrint gehaltene Patent mit der Nummer EP0852359.

Laut Bernd Zipper, dem Vorsitzenden der Lobbyvereinigung, ist es "absolut in unserem Sinne, dass das Europäische Patentamt die Hürde für Patente – insbesondere Verfahrenspatente im Softwarebereich – anhebt". Nur so könne ein freier Handel via Web-to-Print auf lange Zeit gesichert werden. Die Münchner Behörde müsse anerkennen, "dass diese Verfahren einfach nur 'Stand der Technik' in unserem Zeitalter" und damit nicht patentrechtlich schutzwürdig seien. (Stefan Krempl) / (jk)