Bundesregierung: BKA setzt Handys nicht als Abhörwanzen ein

Die Strafverfolger des Bundes lauschen nicht mit umprogrammierten Mobiltelefonen, versichert das Bundesinnenministerium. Über die Praktiken der Länder und der Geheimdienste wird jedoch Stillschweigen gewahrt.

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Die Strafverfolger des Bundes lauschen nicht mit umprogrammierten Mobiltelefonen. Dies hat das Bundesinnenministerium zumindest in seiner jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag versichert. Weder die Bundespolizei, noch das Bundeskriminalamt (BKA) oder das Zollkriminalamt würden Handys als Wanzen umfunktionieren. Der Einsatz einer derartigen Überwachungstechnik sei von diesen Behörden auch weder zu repressiven noch zu präventiven Zwecken geplant.

Ganz dementieren will das Ministerium Berichte über entsprechende staatliche Lauschangriffe mit Mobiltelefonen aber auch nicht. Man äußere sich eben nur nicht zu Angelegenheiten der Länderpolizeien, da diese den Bund nichts angehen würden. Zu einer potenziellen Verwendung des ungewöhnlichen Abhörverfahrens durch Geheimdienste des Bundes wiederum könne man höchstens im zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium unter Ausschluss der Öffentlichkeit Stellung nehmen.

Laut Experten ist die Verwandlung von Handys in Wanzen technisch machbar. Dazu würden diese so umfunktioniert, dass sie in einen scheinbar ausgeschalteten Zustand wechseln. So würden Display und Lautsprecher als deaktiviert erscheinen, während im Hintergrund aber die Mobilfunkverbindung aufrecht erhalten bleibe. So könne etwa die Freisprecheinrichtung eines Mobiltelefons heimlich aktiviert werden. Aber auch über drahtlose Schnittstellen wie Bluetooth, WLAN oder Infrarot seien Schadprogramme wie Trojaner leicht einzuschleusen.

Zur Verhinderung der geschilderten Lauschangriffe verweist die Bundesregierung prinzipiell auf Erläuterungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Effektivste Schutzmaßnahme sei demnach, bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt erst gar kein Handy mitzuführen. Darüber hinaus sollten sämtliche drahtlosen Schnittstellen von Mobilfunkgeräten deaktiviert werden. Letztlich sei auch der Einsatz des vom BSI entwickelten Detektors MDS ratsam.

Mit dem angeblich leicht zu bedienenden Tischgerät könne jedwede Mobilfunkaktivität in einem Raum aufgespürt werden. Vier getrennte Kanalempfänger scannen dazu sequentiell die Frequenzbänder GSM900, GSM1800, UMTS und DECT ab. Empfangene Signale werden aufbereitet und von einem zentralen Prozessor ausgewertet. Bestellen können den etwa 500 Euro teuren Detektor aber nur Behörden und geheimschutzbetreute Wirtschaftskreise. (Stefan Krempl) / (pmz)