Studie: Große Sharehoster werden fast nur für Illegales genutzt

Eine Untersuchung von GfK und OpSec der beliebten Dateidienste Uploaded, Rapidshare und Share-Online hat ergeben, dass diese zu durchschnittlich 96,5 Prozent für rechtswidrige Zwecke in Anspruch genommen werden.

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Die drei hierzulande am häufigsten genutzten Sharehoster Uploaded, Rapidshare und Share-Online werden zu durchschnittlich 96,5 Prozent für rechtswidrige Zwecke in Anspruch genommen. Dies will eine am Donnerstag veröffentlichte Studie (PDF-Datei) der Marktforscher der GfK sowie der auf Markenschutz spezialisierten Firma OpSec herausgefunden haben. Kino- und TV-Filme sowie Fernsehserien stellen demnach die gefragtesten Inhalte dar, mehr als 50 Prozent entfallen auf diesen Bereich. Auf dem zweiten Platz landete pornographischer Content mit 17 Prozent, Musikstücke machten knapp 10 Prozent der rechtswidrig bereitgestellten urheberrechtlich geschützten Inhalte aus.

Für die im Auftrag des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels (IVD) durchgeführte Untersuchung hat die GfK die Verwendung der drei großen Filehoster im zweiten Halbjahr 2012 analysiert. Das geschah über ihr "Media Efficiency Panel", mit dem das private Online-Nutzungsverhalten von 15.000 Haushalten personenbezogen und kontinuierlich gemessen wird. Die Beobachtungsmethode speichert generell mithilfe von Browser-Plugins jeden Klick im Internet der freiwilligen Teilnehmer ab sechs Jahren. Auf die herangezogenen Dateidienste entfielen im Untersuchungszeitraum insgesamt 7,9 Millionen Besuche. Demnach haben über 16 Prozent der privaten Surfer hierzulande zumindest eines der drei Angebote genutzt.

Bei Rapidshare führten die Forscher eine komplette Auswertung der Besuche durch, bei Uploaded und Share-Online zogen sie repräsentative Stichproben. Insgesamt sollen fast 1900 Sitzungen vom August in die Analyse eingeflossen sein, die zwischen einem und teils über 100 Seitenaufrufen umfassten. Über die Hälfte der User waren zwischen 18 und 39 Jahre alt. In der gesamten Online-Bevölkerung gehören dieser Altersgruppe lediglich 36 Prozent an. Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Filehoster in starkem Maß parallel und intensiv genutzt werden. 60 Prozent der User kamen während der Untersuchung auf mehrere Sitzungen, die durchschnittliche Nutzungsdauer wird für 2012 im Schnitt mit knapp 78 Minuten angegeben.

Insgesamt erfreute sich der Untersuchung nach Uploaded mit rund 5,5 Millionen einzelnen Nutzern im vergangenen Jahr des meisten Zuspruchs, es folgen Rapidshare mit etwa über 5 Millionen und Share-Online mit fast 2,8 Millionen "Unique Usern". Die "Piraterieanteile" sollen sich zwischen 91 Prozent bei Rapidshare und 100 Prozent bei Share-Online bewegt haben. Allein im vergangenen Jahr habe OpSec im Auftrag der Rechteinhaber und der in Berlin sitzenden Filmförderungsanstalt die Löschung von rund 300.000 illegalen Dateien auf den drei Plattformen beantragt.

Den qualitativen Teil der Studie führte OpSec anhand der gelieferten Daten durch. Als illegal stuften die Münchner dabei nach eigenen Angaben "urheberrechtlich geschützte Medieninhalte" ein, die auf einem der Server lagen und zu denen ein Dateilink veröffentlicht worden war. In etwa fünf Prozent der Fälle sei der Content nicht bekannt, aber mit einem Produktnamen versehen gewesen. Dann sei geprüft worden, ob dieser nur käuflich oder exklusiv für den Rundfunk erhältlich ist.

Als "vermeintlich legal" werteten die Mitarbeiter private Filme, Freeware, selbst kreierte Spielewelten oder "vom Verfasser selber hinterlegte esoterische Inhalte". In etwa zehn Prozent der Fälle sei eine Einschätzung nicht möglich gewesen, da weder aus dem Nutzungsverlauf noch aus der angebotenen Datei habe erschlossen werden können, an welchem Content der User tatsächlich interessiert gewesen war.

Immerhin scheine mittlerweile der Bundesgerichtshof geklärt zu haben, "dass der Einsatz von Wortfiltern und die Pflicht zur Überprüfung gängiger Link-Sammlungen grundsätzlich als zumutbar anzusehen ist", heißt es am Schluss der Studie. Gleichwohl sollte von gesetzgeberischer Seite überlegt werden, ob nicht für Online-Dienste, "die sich als besonders anfällig für Rechtsverletzungen herausstellen", der Erhalt von Haftungsprivilegien an bestimmte Bedingungen geknüpft werden könnte. Denkbar sei, dass die Anbieter "aktiv und nachweisbar Maßnahmen ergreifen" müssten, "um Rechteverletzer effektiv von der Nutzung ihrer Dienste abzuschrecken".

Das IVD-Vorstandsmitglied Jörg Weinreich interpretierte die Resultate als "alarmierend", da sie "das enorme Ausmaß der Internetpiraterie nur allein über die Nutzung von Sharehostern" zeigten. Es sei daher auch künftig wichtig, dass "Rechteinhaber und Politik konsequent gegen die illegale Verbreitung und Nutzung geschützter Werke vorgehen". (mho)