US-Berufungsgericht schränkt Laptop-Durchsuchungen an der Grenze ein

Vertreter von Sicherheits- oder Zollbehörden müssen nach Ansicht der US-Richter "ausreichende Verdachtsgründe" haben, wenn sie den Computer eines Reisenden untersuchen wollen

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Vertreter von Sicherheits- oder Zollbehörden dürfen nach Ansicht eines US-Berufungsgerichts persönliche Computer von Reisenden nur dann einer "forensischen Untersuchung" unterziehen, wenn dafür "ausreichende Verdachtsgründe" vorliegen. "Das digitale Leben einer Person sollte nicht einfach gekapert werden können, nur weil jemand eine Grenze überquert", heißt es in der jetzt veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) des "Ninth Circuit Court of Appeals". Alles andere wäre unverhältnismäßig.

Früher habe ein Reisender nur eine begrenzte Menge persönlicher Gegenstände in einem Koffer mit sich tragen können, heißt es in der Begründung der Richter weiter. Mit dem technischen Fortschritt sei es nun möglich, sämtliche Kontakte, Nachrichten, Photos oder sonstigen persönlichen Dokumente auf tragbaren elektronischen Geräten mit sich zu führen. Daher seien konkrete Verdachtsmomente vorzubringen, wenn Notebooks, Tablets oder Smartphones eingehend untersucht werden sollen.

Eine Definition des Begriffs "forensisch" hat das Gericht nicht mitgeliefert. Die US-Organisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hält das Urteil zwar insgesamt für einen Schritt in die richtige Richtung, kritisiert aber, dass deshalb offen bleibe, ob dafür spezielle Software oder Experten herangezogen werden müssten oder ob das auch für die Kontrolle des digitalen Adressbuchs eines Reisenden durch einen Grenzschützer gilt.

Die Richter stellten aber klar, dass allein die Tatsache der Verschlüsselung einer Festplatte oder des Passwortschutzes einzelner Dateien kein hinreichendes Verdachtsmoment sein könne. Berechtigt sei eine Durchsuchung dagegen, wenn ein Verdächtiger beispielsweise häufig in Länder verreise, die für Sextourismus bekannt sind, einschlägige Vorstrafen habe und eine Sammlung elektronischer Geräte mit sich herumschleppe.

In dem Fall ging es um einen US-Bürger, der 2007 bei seiner Rückreise aus Mexiko acht Stunden festgehalten worden war, während die Grenzpolizei ohne richterliche Genehmigung seine zwei Laptops und eine digitale Kamera untersuchten. Auf den dann beschlagnahmten Geräten wurden schließlich kinderpornographische Inhalte gefunden und die Staatsanwaltschaft stellte den Betroffenen vor Gericht.

Die erste Instanz wollte das Beweismaterial nicht gelten lassen, da verfassungsrechtliche Grundrechte des Angeklagten mit der Durchsuchung verletzt worden seien. Das Berufungsgericht erklärte die Maßnahme dagegen für rechtsgültig. Der Verurteilte bat deshalb darum, dass die vollbesetzte Berufungskammer des Fall noch einmal aufnimmt.

Mit deren jetzt vorliegenden Entscheidung ändert sich das Ergebnis für den Missetäter nicht, den vielfach beklagten willkürlichen Kontrollen elektronischer Geräte an US-Grenzen wird aber ein Riegel vorgeschoben. Der Anwalt des Beklagten hat derweil angekündigt, Beschwerde beim Obersten US-Gerichtshof, dem Supreme Court, einlegen zu wollen. (vbr)