Schweizer Polizei soll auf biometrische Passdaten zugreifen können

Mit dem Ständerat hat die kleine Kammer des eidgenössischen Parlaments die Bundesregierung aufgefordert, Ermittlern einen erweiterten Zugang zu digitalen Fotos aus der zentralen Ausweisdatenbank zu ermöglichen.

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Der Schweizer Polizei soll es künftig gestattet werden, auch zur Strafverfolgung digitale Fotos aus der zentralen nationalen Ausweisdatenbank abrufen zu dürfen. Einen entsprechenden Antrag hat laut Agenturberichten mit dem Ständerat die kleine Kammer des eidgenössischen Parlaments an die Schweizer Bundesregierung, den Bundesrat, gerichtet. Die Privatsphäre der Bürger dürfe nicht höher gewichtet werden als die Arbeit der Ermittler, erklärten die Befürworter der Initiative der konservativen Schweizer Volkspartei (SVP) im Vorfeld der Abstimmung am gestrigen Donnerstag.

Die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga hatte den Rat vergeblich dazu aufgefordert, den Antrag abzulehnen. Sie erinnerte daran, dass die Politik den Bürgern bei der Einführung biometrischer Merkmale in den Pass ausdrücklich zugesichert habe, dass die Datenbank nicht für sämtliche Fahndungszwecke in Anspruch genommen werden dürfe. Wegen Datenschutzbedenken sei das Votum für das elektronische Ausweisdokument sehr knapp ausgefallen. Zudem erhielten Strafverfolger bereits alle benötigten Informationen aus dem "Informationssystem Ausweisschriften" (ISA), wenn sie dazu einen Richtergenehmigung beantragten.

Die Polizei kann in dem Alpenland bereits bei Grenzkontrollen oder Identitätsabklärungen anhand eines vorgelegten Passes auf die Fotos in der Datenbank zugreifen. Zu Identifikation der Opfer von Gewalttaten oder Unfällen sowie Vermisster ist ein Abgleich ebenfalls möglich. Mit dem Parlamentsbeschluss solle das System aber nun auch zur Fahndung für Personen erschlossen werden, die noch in keiner Weise erkennungsdienstliche erfasst seien, kritisiert Sommaruga. Dies gehe weit über bisherige Ermittlungsmöglichkeiten hinaus. Hierzulande hat der Gesetzgeber 2007 nach langem Streit mit der Reform des Passgesetzes eine automatisierte Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Meldeämter im Eilfall zugelassen. (vbr)