Studie: Videoüberwachung in Berliner U-Bahn brachte keinen Sicherheitsgewinn

Trotz eines negativen Evaluationsberichts soll das Projekt bis Jahresende auf alle U-Bahnhöfe ausgeweitet werden.

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Von
  • Peter Mühlbauer

Im April 2006 begann in Berlin ein Pilotprojekt, mit dem die Verkehrsbetriebe auf drei U-Bahn-Linien testen wollten, inwieweit sie mit 24-Stunden-Videoüberwachung die Kriminalität senken können. Neben den U-Bahnlinien U2 und U6 war auch die U8 Bestandteil des Pilotprojekts. Die SPD, die das Projekt im Abgeordnetenhaus stark befürwortete, versprach sich davon eine "generalpräventive Wirkung".

Eine in Auftrag gegebene wissenschaftliche Auswertung des Projekts durch das Büros für angewandte Statistik wurde jedoch nach einem Zwischenbericht überraschend gekündigt. Die BVG sprach davon, dass sich dass Pilotprojekt bei der Aufklärung von Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen bewährt habe und beschloss eine Ausweitung auf alle 170 Berliner U-Bahnhöfe bis Jahresende.

Nun konnte die Bürgerrechtsgruppe Humanistische Union die Offenlegung des Berichts (PDF-Dokument) erzwingen, den die BVG bisher verweigert hatte. Danach führte die Videoüberwachung und -aufzeichnung auf den drei U-Bahn-Linien nicht zu einer sinkenden Kriminalitätsrate, sondern im Gegenteil sogar zu einem leichten Anstieg.

Zu insgesamt mehreren tausend Straftaten sei nur in 78 Fällen Bildmaterial vorhanden. Und nur bei einem Drittel dieser Aufzeichnungen reiche die Qualität, um Verdächtige zu identifizieren. Vor allem bezüglich der Verhinderung von Schmierereien konnten die Kameras offenbar nicht zu einer höheren Aufklärungsquote beitragen: Hier ist in dem Bericht davon die Rede, dass unter anderem deshalb keine verwertbaren Aufnahmen vorlagen, weil die Übeltäter die Geräte in ihre Aktivitäten "einplanten". (pem)