Datenschützer sorgen sich um deutsche YouTube-Nutzer

Geraten die Daten deutscher YouTube-Nutzer in die Hände des Medienriesen Viacom, nachdem ein US-Gericht Google zur Übergabe der Daten verpflichtet hat? Datenschützer in Deutschland warnen vor der Gefährdung der Privatsphäre der Internetnutzer.

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Google muss Viacom im Rechtsstreit um angebliche Urheberrechtsverletzungen YouTube-Nutzerdaten herausrücken. Noch ist nicht klar, ob auch die Daten von Anwendern aus Deutschland betroffen sind, sagte Google-Pressesprecher Kay Oberbeck heute der dpa. Google wolle die Daten jedoch anonymisiert weiterreichen.

Der Internet-Suchdienstleister hat Viacom aufgefordert, einem Verfahren zuzustimmen, bei dem bereits anonymisierte Datensätze übergeben werden. Viacom betonte laut einem Bericht der New York Times, es gehe dem Unternehmen nicht um die Identitäten der Nutzer. Die zu übergebenen Daten würden streng vertraulich gehandhabt.

Zudem hat das Gericht Viacom auch strikt angewiesen, die Daten für keinen anderen Zweck als zum Nachweis von Urheberrechtsverletzungen zu verwenden. CNet News berichtet unter Berufung auf informierte Kreise, dass Viacom nach einer richterlichen Anweisung nur indirekten Zugriff auf die Nutzerdaten erhalte. Die Daten dürften nur zur Beweisführung für den Vorwurf, auf YouTube fänden massenhaft Urheberrechtsverletzungen statt, verwendet werden.

Datenschützer hierzulande sehen in diesem Fall dennoch ein weiteres Indiz dafür, dass auch die Privatsphäre deutscher Internetnutzer stark gefährdet ist: Wenn der Betreiber einer Website zum Beispiel ein Unternehmen aus den USA ist und die Anwendungsdaten seiner Nutzer auch auf dort stehenden Servern speichert, gelte amerikanisches Recht, erklärt Marit Hansen, stellvertretende Landesbeauftragte für den Datenschutz für Schleswig-Holstein in Kiel, gegenüber dpa. "Ein Nutzer in Deutschland hat dann keine Möglichkeit, die Weitergabe seiner Daten zu verhindern." Er könne nicht einmal in Erfahrung bringen, was mit seinen Daten geschieht.

Die Folgen der Datensammelei sind laut Marit Hansen nicht abzusehen: Am Ende dürfe man vielleicht in ein Land nicht mehr einreisen, weil der eigene Name in irgendeinem Datensatz auftaucht. Dabei spielt es dann keine Rolle, ob man sich etwas hat zuschulden kommen lassen. "Wir beobachten derzeit einen regelrechten Wildwuchs, was den Umgang mit Daten angeht", sagt Hansen.

Die Datenschützerin empfiehlt daher die Nutzung eines Anonymisierungsservers. Solche in der Regel kostenlosen Dienste werden von verschiedenen Organisationen angeboten – wie dem von der TU Dresden bereitgestellten Service AN.ON. Die dort zum Download angebotene Software sorgt dafür, dass der Nutzer künftig online gehen kann, ohne dass er aufgrund einer IP-Adresse ausfindig gemacht werden kann.

AN.ON ist Marit Hansen zufolge auf viele Server verschiedener unabhängiger Anbieter verteilt. Nur wenn alle Beteiligten ihre Daten herausgeben würden, könnte eine Rückverfolgung eines Nutzers etwa aufgrund einer schwerwiegenden Straftat erfolgen. Hansen rät außerdem, regelmäßig die vom Browser gespeicherten Cookies zu löschen. Aus einer Vielzahl von Cookies lasse sich sonst ebenfalls ein Nutzerprofil erstellen. Viel versprechen sich Datenschützer von anonymen Suchmaschinen wie ixquick, die als Metasuchmaschine andere Suchmaschinen abfragen und dabei eine einheitliche IP-Adresse verwenden – und nicht die des Nutzers. (anw)