Bundesregierung moniert Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada

Laut einer vertraulichen Depesche des Auswärtigen Amtes stößt das geplante Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada in der Bundesregierung auf Kritik.

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Das geplante Abkommen zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada stößt in der Bundesregierung auf Widerstand. Das geht aus einer vertraulichen Depesche des Auswärtigen Amtes hervor, die heise online vorliegt. Laut ihr ist der Entwurf (PDF-Datei) für Deutschland teilweise inakzeptabel; die Regierung hat bei einer ersten Besprechung im EU-Ministerrat Ende März ihre Skepsis zum Ausdruck gebracht. Die bezieht sich etwa auf die vorgesehene fünfjährige Speicherdauer der Fluggastdaten (Passenger Name Records, PNR) bei den kanadischen Behörden, die auch Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen oder besondere Speisewünsche beinhalten können.

Die PNR sollen bereits für das Verfolgen von Delikten genutzt werden können, die mit einer Höchststrafe von vier Jahren oder mehr bewehrt sind. Dies sei keine besonders hohe Eingriffsschwelle – in Deutschland fällt zum Beispiel auch Diebstahl darunter. Zudem solle Kanada die Erlaubnis bekommen, die PNR auch für die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung zu verarbeiten, was "nicht mehr verhältnismäßig sein dürfte".

Unschlüssig sei für die Bundesregierung eine Klausel, mit der den Fluggesellschaften für die Bereitstellung der PNR zusätzliche Kosten auferlegt werden sollen. Weiterhin sehe der Entwurf zwar Anforderungen für die Weitergabe der PNR oder daraus gewonnener Erkenntnisse an Nicht-EU-Staaten vor, ob und wie diese die Daten dann ihrerseits weitergeben dürfen, bleibe aber unklar. Kanadische Grenzschützer könnten zudem jeden Flugdatensatz bis zu fünfmal von den Fluglinien anfordern; auch das gefalle der Bundesregierung nicht – üblich sei da bisher eine einzige Anforderung pro Transatlantikflug. Alles in allem sei Deutschland nicht das einzige Land, das erhöhten Prüfungsbedarf sieht. Auch Großbritannien, Frankreich und die Niederlande wären unzufrieden.

Die EU-Kommission konterte die Einwände laut dem Protokoll damit, dass viele Vorschriften schon enger gefasst seien als im PNR-Abkommen mit den USA und sich an der Übereinkunft mit Australien orientierten. Die vorgesehene Speicherfrist sei kürzer als in allen anderen Verträgen dieser Art. Kanada habe weitgehende Instrumente der "Depersonalisierung" der PNR akzeptiert, sodass Fluggastnamen nach 30 Tagen und weitere Daten nach zwei Jahren "maskiert" würden, bevor sie an die kanadischen Behörden fließen. Insgesamt halte die Kommission den Entwurf für einen gelungenen Kompromiss und spreche von einem "vernünftigen Ausgleich zwischen Sicherheitsinteressen und Datenschutzbelangen". Sie will den Entwurf Mitte April beschließen und rechnet mit keinem großen Widerstand aus dem Europäischen Parlament. (jss)