Bundesrat will heimliche Online-Durchsuchungen auf Terrorabwehr beschränken

Bayern ist in der Länderkammer mit seinem Antrag gescheitert, den verdeckten Zugriff auf IT-Systeme auch zur Verfolgung schwerer Straftaten bundesweit zuzulassen. Der Entwurf fürs BKA-Gesetz stieß auf mehr Zustimmung.

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Bayern ist im Bundesrat mit seinem Antrag gescheitert, den verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme auch zur Verfolgung schwerer Straftaten bundesweit zuzulassen. Entgegen der Empfehlung (PDF-Datei) der federführenden Ausschüsse stimmten die Länderchefs in der Plenarsitzung am heutigen Freitag mehrheitlich gegen das Begehr des Freistaats, einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen. Der umstrittene Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA), der heimliche Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr vorsieht, stieß in der Länderkammer dagegen überwiegend auf Zustimmung.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) wollte den sogenannten Bundestrojaner als "letztes Mittel" im Kampf gegen gefährliche Übeltäter verankert wissen, etwa zum Vorgehen gegen die Bildung terroristischer oder krimineller Vereinigungen, Mord, Vergewaltigung, Menschenhandel oder Kinderpornografie. Dazu sollte eine Lizenz für die Ausforschung von IT-Systemen in die Strafprozessordnung (StPO) eingebaut werden. Im Einklang mit dem Sonderweg, den Bayern gerade bei Online-Razzien im Präventionsbereich bei terroristischen Gefährdungen oder Hinweisen auf schwerwiegende Straftaten beschritten hat, sollten die Fahnder für die Installation von Spähsoftware auch die Wohnungen Verdächtiger betreten und diese heimlich durchsuchen dürfen. Dieser Ansatz ging den meisten Länderchefs zu weit.

Am Entwurf für die BKA-Novelle hat der Bundesrat derweil nur noch geringen Änderungsbedarf angemeldet. Neben einer redaktionellen Korrektur pocht die Länderkammer darauf, den "absoluten Schutz der Kommunikation in seelsorgerischen Gesprächen von Geistlichen" analog zum Strafgesetzbuch aufrechtzuerhalten. Nicht folgen wollten die Länderchefs unter anderem den Ratschlägen (PDF-Datei) des Innenausschusses, im BKA-Gesetz eine Befugnis für das Eindringen in Wohnungen für Online-Durchsuchungen zu verankern, und für größere Möglichkeiten zur Datenübermittlung zwischen den Verfassungsschützern bei Bund und Ländern sowie eine engere Kooperation zwischen dem BKA und den Polizeien der Länder zu plädieren.

Nicht durchsetzen konnte sich auch der Wirtschaftsausschuss mit seinem Petitum, die Entschädigungsfrage für die Inanspruchnahme von Telekommunikationsleistungen neu zu regeln und so eine angemessene Entschädigung für die erbrachten Leistungen laufender Telekommunikationsüberwachungen zu erreichen. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hatte zuvor erneut nachdrücklich gefordert, die seit langem zugesagte und zwingend erforderliche Vergütung vor allem aufgrund der neu eingeführten Pflichten zur Vorratsdatenspeicherung zu regeln. Durch den BKA-Gesetzentwurf drohe sich das Missverhältnis zu verschärfen. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco erhofft sich zudem einen neuen Anstoß für die Verhandlungen über einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Vergütung der Provider durch ein gerade ergangenes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts. Dessen 27. Kammer war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verpflichtung privater Telekommunikationsdienstleister, auf eigene Kosten Technik zur Überwachung von Auslandstelefonaten (sogenannte Auslandskopfüberwachung) zu installieren, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Chef Kurt Beck begrüßte den Entwurf für die Änderung des BKA-Gesetzes im Umfeld der Bundesratssitzung "im Grundsatz". Er forderte aber einen einheitlichen und umfassenden Schutz sämtlicher Amts- und Berufsgeheimnisträger bei verdeckten Maßnahmen. Es sei nicht ersichtlich, weshalb einem Geistlichen dieses Recht zugestanden werde, Journalisten aber etwa nicht. Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) ergänzte, dass die Mainzer Landesregierung verdeckte Online-Durchsuchungen unter restriktiven Vorgaben bereits frühzeitig befürwortet habe. Die Sicherheitsbehörden würden diese Befugnis benötigen, um an relevante Informationen von Terroristen zu gelangen. Insgesamt schaffe die Novelle "ein modernes Polizeigesetz, das aktuelle rechtliche und technische Entwicklungen aufnimmt".

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (pmz)