Bundesrat soll bei der Bestandsdatenauskunft nachbessern

Die Gesellschaft für Informatik und Datenschützer haben die Länderkammer aufgefordert, verfassungsrechtliche Mängel im Gesetzentwurf des Bundestags zum Zugriff auf IP-Adressen und Passwörter auszuräumen.

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Die Gesellschaft für Informatik (GI) und Datenschützer haben den Bundesrat aufgefordert, "gravierende verfassungsrechtliche Mängel" im Gesetzentwurf des Bundestags zur Reform der Bestandsdatenauskunft auszuräumen. Sie würde zu einer "beträchtlichen Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden" führen, warnt der Arbeitskreis "Datenschutz und IT-Sicherheit" der GI. Es werde nicht nur das Telekommunikationsgeheimnis "im Kern ausgehöhlt", sondern auch das neue Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen massiv verletzt.

Der Informatikerverein reibt sich daran, dass Telekommunikationsanbieter nicht nur die Daten aus den Verträgen mit ihren Kunden sowie PINs und PUKs für Mobiltelefone herausgeben müssten, sondern auch gespeicherte Passwörter für E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste. Über solche Accounts fänden sich zudem häufig auch Zugangsdaten zu sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter. Praktisch könne "auf alle vom Nutzer im Internet gespeicherten Daten zugegriffen werden". Da Provider auch verpflichtet würden, Verbindungsdaten auszuwerten, drohe eine "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür". Die weitgehenden Zugriffsmöglichkeiten stünden Fahndern schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten offen; teils würde es Diensteanbietern gar verboten, ihre Kunden über eine Datenweitergabe zu informieren.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erkennt zwar an, dass die Abgeordneten einige Punkte am ursprünglichen Regierungsentwurf nachgebessert hätten. Der Entwurf mache aber nach wie vor keinen Unterschied zwischen einer reinen Bestandsdatenauskunft und der "wesentlich schwerwiegenderen Abfrage, welchem Nutzer eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war". Auch der erhöhte Schutzbedarf von Zugangssicherungscodes werde nicht hinreichend berücksichtigt, Benachrichtigungspflichten blieben löchrig. Der ULD-Leiter Thilo Weichert meint daher, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden dürfte.

Der federführende Innenausschuss des Bundesrats entscheidet am Donnerstag über eine mögliche Empfehlung zum Ändern der Vorlage aus dem Parlament. Im Plenum wird die Länderkammer Anfang Mai beschließen, ob sie Korrekturen für nötig hält. Da die SPD den Entwurf im Bundestag mitgetragen hat, ist mit großem Widerstand des Bundesrats bislang nicht zu rechnen. Einige Länder arbeiten parallel bereits an eigenen, teils weitgehenden neuen Regeln zur Bestandsdatenauskunft. (anw)