Große Koalition will rasche Regelung zu heimlichen Online-Durchsuchungen

Befürworter wie Gegner von heimlichen Online-Durchsuchungen privater PCs haben das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausspähung von IT-Systemen begrüßt, sind sich in der Auslegung des neuen Computer-Grundrechts aber uneins.

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Befürworter wie Gegner von heimlichen Online-Durchsuchungen privater PCs haben das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausspähung von IT-Systemen größtenteils begrüßt. Sie sind sich aber in der Auslegung des neuen Computer-Grundrechts uneins. Während für die eine Seite mit dem Beschluss der Weg frei ist für eine rasche Verankerung von Befugnissen in Bundes- und Landesgesetzen, die die Ausforschung von Festplatten oder vernetzten Geräten regeln, würden die Skeptiker derlei Pläne aufgrund der hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen, die die Verfassungsrichter festgelegt haben am liebsten auf Eis gelegt wissen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble freut sich, dass die höchsten deutschen Richter "die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit" heimlicher Online-Durchsuchungen als Ermittlungsmaßnahme anerkannt haben. Die Entscheidungsgründe bedürften sorgfältiger Analyse und würden bei der beabsichtigten Novellierung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) berücksichtigt, versprach der CDU-Politiker. Zugleich geht er aber davon aus, dass die angeblich "von allen Experten und Polizeipraktikern für notwendig gehaltene Regelung im BKA-Gesetz" nun "so rasch wie möglich umgesetzt werden kann". Der verdeckten Online-Durchsuchung komme im Rahmen der Schaffung von Präventivbefugnissen für das BKA zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus eine zentrale Rolle zu. Schäuble versicherte entgegen anderen Forderungen aus Unionskreisen, dass sie nur in wenigen, aber sehr gewichtigen Fällen zum Einsatz komme.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht ihren Kollegen im Innenressort nun am Ball, für den präventiven Bereich Formulierungen im BKA-Gesetz vorzulegen, die den hohen Ansprüchen des Verfassungsgerichts genügen. Für den Sektor der Strafverfolgung will die SPD-Politikerin prüfen lassen, ob in der Strafprozessordnung (StPO) die vom neuen "Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit von Computersystemen" mit berührte Quellen-Telekommunikationsüberwachung laufender Gespräche vor einer Verschlüsselung gesondert zu regeln sei. Zugleich solle eruiert werden, ob auch in die StPO eine an "engste Voraussetzungen" geknüpfte Vorschrift für heimliche Online-Durchsuchungen für Strafverfolgungszwecke etwa im Bereich Terrorismus eingebaut werden müsse. Weiter werde sich ihr Haus "intensiv mit der Frage der Verwertbarkeit von Material, das im Wege von Online-Durchsuchungen gewonnen wurde, im Strafprozess auseinandersetzen".

Die Spitzen der großen Koalition haben derweil keinen Zweifel gelassen, das Urteil schnell im BKA-Gesetz umsetzen zu wollen. Die Ermöglichung der Maßnahme im engsten Rahmen bezeichnete Unionsfraktionschef Volker Kauder als wichtigen Schritt im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Laut SPD-Fraktionschef Peter Struck war es richtig, "dass wir das Urteil abgewartet haben". Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz rechnet mit einem Kabinettsbeschluss zum BKA-Gesetz in "maximal acht Wochen". Von dem Urteil erhofft er sich eine "befriedende Wirkung" auf die Fraktionsstreithälse. SPD-Chef Kurt Beck sieht mit dem Beschluss "die Balance von Freiheit und Sicherheit gewahrt". Überzogenen Vorstellungen von sicherheitspolitischen Hardlinern sei eine Absage erteilt worden. Für Online-Durchsuchungen müssten nun "eigene Rechtsgrundlagen" auch in der Strafprozessordnung und in den Polizeigesetzen der Länder geschaffen werden, ergänzte der rheinland-pfälzische Justizminister Karl Peter Bruch (SPD).

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco hat dagegen an die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene plädiert, entsprechende Vorhaben zurückzustellen und zunächst gründlich über Probleme der Ermittlungsmethode nachzudenken. "Die Politik darf jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und gleich morgen nach Wegen suchen, das Verdikt aus Karlsruhe listenreich zu umschiffen", betonte der eco-Vorstandsvorsitzende Michael Rotert. Das gebiete vor allem "ein Blick auf die Risiken dieser zu Recht höchst umstrittenen Ermittlungsmethode". Auf dem Spiel stünden nicht zuletzt das Vertrauen der Internetnutzer in die Nutzung des Internet und damit auch die Akzeptanz von E-Business, E-Health und E-Government-Anwendungen. Technisch gesehen ist eine Online-Durchsuchung laut Rotert "nichts anderes als Hacking". Der Staat nutze vorhandene Sicherheitslücken in Programmen der Verdächtigen, um die Überwachungssoftware etwa in Form eines Bundestrojaners einzuschleusen. Damit setze er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitslücken geheim zu halten und auch unbescholtene Internetnutzer zu gefährden. Insbesondere dürften die Spähangriffe der staatlichen Hacker nicht gegen Provider gerichtet werden.

Eine Durchsuchung von Servern der E-Mail-Anbieter mit dem Bundestrojaner lehnt auch der Bitkom ab. Generell sieht sich der IT-Branchenverband in seiner Auffassung bestätigt, "dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss". Die Meinung der Bevölkerung gegenüber verdeckten Online-Durchsuchungen sei uneinheitlich. 48 Prozent der Deutschen lehnen sie laut einer repräsentative Umfrage von Forsa im Auftrag des Bitkom ab. 46 Prozent seien mit der Methode einverstanden und vier Prozent unentschieden. Staat und Wirtschaft müssten daher "dafür sorgen, dass bei der Kriminalitätsbekämpfung das Vertrauen unbescholtener IT-Nutzer in ihre Privatsphäre nicht leidet".

Der frühere Bundesinnenministers Gerhart Baum sprach von einem Meilenstein in der Weiterentwicklung von Grundrechten in Deutschland. Seine Beschwerde sei in entscheidenden Punkten erfolgreich gewesen. "Das Bundesverfassungsgericht ist seiner Rolle als Bollwerk gegen die Erosion der Grundrechte erneut gerecht geworden", erklärte der FDP-Politiker Die Entscheidung sei so bedeutsam wie das Volkszählungsurteil von 1983. Die Autorin Bettina Winsemann ("Twister"), die ebenfalls das Verfassungsgericht angerufen hatte, ging mit dem "guten Gefühl" aus dem Gerichtssaal, "ein neues Grundrecht mit erstritten zuhaben". Sie fügte hinzu, dass praktisch heimliche Online-Durchsuchungen mit dem Richterspruch kaum durchführbar sein dürften.

In diesem Sinne verwies auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar an die Verpflichtung des Gesetzgebers, "schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre" bei Computerausspähungen "auf ein Mindestmaß zu begrenzen". Daten auf PCs, in Netzen und anderen IT-Systemen seien nun umfassend geschützt. Auswirkungen erwartet sich Schaar daher auch auf die ebenfalls in Karlsruhe geprüften Bestimmungen zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. Positiv hervorzuheben seien ferner die Ausführungen des Gerichts zum informationstechnischen Selbstschutz, insbesondere zum Einsatz von Verschlüsselungsprogrammen.

FDP-Chef Guido Westerwelle sieht mit dem Urteil "die Aushöhlung der Privatsphäre, wie sie unter Rot-Grün mit Otto Schily begann und wie sie jetzt unter Schwarz-Rot mit Wolfgang Schäuble fortgesetzt werden soll", gestoppt. Das entsprechende Modell, "das die Freiheit der Bürger zu schützen vorgibt, indem es die Bürgerfreiheit aufgibt, ist höchstrichterlich beendet worden". Die Bundesvorsitzende der Grünen, Claudia Roth, und Malte Spitz aus dem Grünen-Bundesvorstand forderten die Koalition auf, "aus diesem Urteil zu lernen und die Verteidigung der Grundrechte nicht allein Karlsruhe zu überlassen". Der Gesetzgeber sollte von vornherein "nicht immer an die Grenze des gerade noch grundrechtlich Tolerierbaren gehen". Daher lehne die Oppositionspartei die Verankerung einer Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz weiter ab. Das Gericht habe klargestellt, dass Computer und Festplatten keine grundrechtsfreien Räume seien.

Siehe zur aktuellen Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung von PCs auch:

Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)