Hamburgs Datenschutzbeauftragter verhängt Bußgeld gegen Google

Johannes Caspar hat rechtskräftig festgestellt, dass Google mit seinen WLAN-Mitschnitten fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhoben und gespeichert hat.

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Google muss in Hamburg für seine WLAN-Mitschnitte bluten. Der für den Konzern in Deutschland zuständige hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat gegen Google ein Bußgeld von 145.000 Euro verhängt, geht aus einer Mitteilung hervor. Google hatte in den Jahren 2008 bis 2010 nicht nur Straßen und Häuser für seinen Kartendienst fotografiert, sondern auch die Funknetze erfasst. Dabei haben die Fahrzeuge auch Inhaltsdaten unverschlüsselter Netze aufgezeichnet. Das hatte Google auf Nachfrage Caspars eingeräumt.

Nachdem die Mitschnitte bekannt wurden, nahm die Hamburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Diese wurden im November 2012 eingestellt, daraufhin brachte der Hamburger Datenschutzbeauftragte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang. Zum Abschluss hat er rechtskräftig festgestellt, dass Google fahrlässig unbefugt personenbezogene Daten erhoben und gespeichert hat. Google wurde auch angewiesen, die Daten vollständig zu löschen. Die Löschung habe Google bestätigt, heißt es in der Mitteilung.

Es handele sich um einen der größten bislang bekannt gewordenen Datenschutzverstöße überhaupt, sagte Caspar. Google habe sich kooperativ gezeigt und öffentlich ein Fehlverhalten eingeräumt. Das Speichern personenbezogener Daten habe Google nie beabsichtigt, daher müssen wohl die firmeninternen Kontrollmechanismen versagt haben, vermutet der Datenschutzbeauftragte. Er findet das maximal mögliche Bußgeld von 150.000 Euro für fahrlässige Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu niedrig, um abschreckend zu wirken. "Die derzeit im Zuge der künftigen europäischen Datenschutzgrundverordnung diskutierte Regelung, die als maximales Bußgeld 2 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens vorsieht, würde dagegen eine wirtschaftlich spürbare Ahndung von Datenschutzverletzungen ermöglichen."

Caspar ermittelt derzeit noch in einer anderen Sache gegen Google. Nachdem eine Arbeitsgruppe der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschützer Googles Privatsphäre-Bestimmungen untersuchte, hat Hamburgs Datenschutzbeauftrager eine Kontrolle der Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten angekündigt. (anw)