BT verlangt Lizenzgebühren für VoIP-Patente

Der britische Telekommunikationsriese hat unter Berufung auf 99 eigene US-Patente eine Lizenzvereinbarung für die Nutzung des Session Initiation Protocol (SIP) veröffentlicht. Der IETF-Standard wird häufig für die Internet-Telefonie verwendet.

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Der britische Netzbetreiber BT hat unter Berufung auf 99 eigene US-Patente eine Lizenzmodell für die Nutzung des Session Initiation Protocol (SIP) veröffentlicht. Das von der Internet Engineering Task Force (IETF) standardisierte Protokoll beschreibt ein gängiges Verfahren für die Internet-Telefonie. Es dient dem Aufbau, der Steuerung und dem Beenden einer Sitzung per Voice over IP (VoIP). Eingesetzt wird es sowohl von vielen Anbietern von Internet-Telefonie als auch von Herstellern dafür genutzter Technik.

Die Branche hat der Ansatz des britischen Telekommunikationsriesen offenbar überrascht. Nachdem der australische Fachdienst Communications Day die Lizenzforderungen öffentlich gemacht hat, sprach der Vorsitzende des SIP-Forums, Richard Shockley, laut einem Bericht von The Register von einem Schock vor allem für kleinere Akteure. BT verlangt an Tantiemen für den Einsatz der angeblich geschützten Technologie entweder eine Einmalzahlung von 50.000 US-Dollar oder eine Zahlung von 0,3 Prozent des Umsatzes mit betroffenen Produkten. Die entsprechende Summe soll auch nachträglich für die letzten sechs Jahre fällig werden.

Dass BT selbst nicht vor gerichtlichen Auseinandersetzungen in Patentfragen zurückschreckt, haben die Briten mit ihrer Klage gegen Google wegen der behaupteten Verletzung gewerblicher Schutzrechte rund um Android und andere mobile Dienste bewiesen. Der Internetkonzern hat mittlerweile eine Gegenklage erhoben. Im Jahr 2000 machte der Telekommunikationsgigant auf sich aufmerksam, als er ein US-Patent auf Hyperlinks in bare Münze umwandeln wollte und von Providern Lizenzgebühren verlangte. Vor einem US-Gericht konnte BT seine Forderungen aber nicht durchsetzen. Noch unklar ist, ob sich die IETF in die aktuell drohenden Auseinandersetzungen einschaltet. Die offenen Standards der Organisation müssen unter "vernünftigen und nicht-diskriminierenden Bedingungen" nutzbar sein. (vbr)