Online-Redakteur muss in Beugehaft

Weil er die Daten eines Nutzers nicht herausgeben will, muss der Redakteur eines Web-Portals in Beugehaft gehen, entschied das Landgericht Duisburg.

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Ein 33 Jahre alter Online-Redakteur aus Duisburg muss für fünf Tage in Beugehaft, weil er die Identität eines Foren-Nutzers nicht offenbaren will. Das entschied das Landgericht Duisburg laut einem Bericht des Portals Der Westen. Das Gericht wies eine Beschwerde des Online-Redakteurs gegen ein 2012 vom Amtsgericht Duisburg verhängtes Ordnungsgeld ab sowie gegen einen späteren Beschluss, der ihm Beugehaft androhte.

In dem Verfahren geht es um die Mitarbeiterin einer Klinik in Nordrhein-Westfalen, die sich durch einen Beitrag in dem Bewertungsportal Klinikbewertungen.de verunglimpft sah. Sie stellte 2011 Strafanzeige wegen übler Nachrede und verlangte von den Betreibern, den Beitrag zu löschen sowie die Anmeldedaten des Nutzers herauszugeben, der das herabwürdigende Posting erstellt hatte. Der Online-Redakteur des Portals löschte daraufhin den Beitrag, verweigerte jedoch die Herausgabe der Daten auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Das Landgericht meinte nun, der Online-Redakteur könne sich nicht auf das Journalisten zugesicherte Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Ein Beitrag in einem Internetportal, den der Nutzer selbst einstelle, sei nicht dem Leserbrief in einer Tageszeitung gleichzusetzen, der redaktionell kontrolliert werde. Der Online-Redakteur hat zuvor bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt, sie hat keine aufschiebende Wirkung. (anw)