Französischer Zoll darf Mobiltelefone und Laptops Reisender filzen

Die Generaldirektion des französischen Zolls hat eingeräumt, dass alle elektronischen Geräte bei einer Kontrolle an der Grenze durchsucht werden können. Sie beruft sich auf Artikel 60 des nationalen Zollgesetzes.

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Die Generaldirektion des französischen Zolls hat eingeräumt, dass alle elektronischen Geräte bei einer Kontrolle an der Grenze durchsucht werden können. Das sei nach Artikel 60 des nationalen Zollgesetzes möglich, wird in einem Schreiben erläutert, das heise online vorliegt. Zollbeamte dürfen demnach "Güter, Transportmittel und Personentransporter" inspizieren. Handys oder Laptops fallen darunter. Dabei müssen keine Verdachtsmomente für eine Straftat vorliegen.

Zuvor hatten heise online Beschwerden von Lesern erreicht, dass französische Zöllner versucht hätten, ihre ausgeschalteten Mobiltelefone zu untersuchen und Anruflisten oder Adressbücher auszulesen. Die Fahnder sollen auch Navigationssysteme genauer unter die Lupe genommen haben. Eine auf YouTube verfügbare Dokumentation eines französischen TV-Senders verweist ebenfalls auf solche Praktiken. Sie führt zudem aus, dass französische Zöllner das Recht haben, jemanden ohne Anwesenheit eines Anwalts zu verhören. Der Polizei ist dies auch in Frankreich untersagt.

Experten wittern in dem Vorgehen einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtscharta (PDF-Datei) und die europäische Menschenrechtskonvention (PDF-Datei). Die Generaldirektion selbst zeigt "Verständnis für die Aufregung über derartige Kontrollen", auch wenn sie diese vom Recht gedeckt sieht. Sie bietet auch an, einzelne Fälle genauer prüfen zu wollen, falls dazu genauere Informationen zu Ort und Datum vorgelegt würden.

Durchsuchungen von Laptops an der Grenze sind bislang vor allem aus den USA bekannt. Die Erlaubnis dafür hatte ein Bundesgericht im März eingeschränkt. Demnach dürfen Sicherheits- oder Zollbehörden persönliche Computer oder andere Mobilgeräte Reisender nur dann einer "forensischen Untersuchung" unterziehen, wenn dafür "ausreichende Verdachtsgründe" vorliegen. Für Schlagzeilen hatte jüngst auch die Nachricht gesorgt, dass der israelische Inlandsgeheimdienstes Shin Bet am Flughafen von ausländischen Einreisenden Einsicht in ihre E-Mails verlangen darf. (anw)