Til Schweiger geht gegen Adressnennung in Online-Artikel vor

Die Domain des Ucrony-Kollektivs ist derzeit nicht erreichbar, weil der Registrar einer einstweiligen Verfügung nachgekommen ist, die der Schauspieler erwirkt haben soll.

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Die Domain ucrony.net ist derzeit nicht erreichbar. Das "Ucrony.net-Kollektiv" verweist zur Begründung auf eine Verfügung des Landgericht Berlin gegen den Registrar domaindiscount24 (Key Systems) (Az. 27 O 265/13). Til Schweiger hatte sich vor Gericht dagegen gewehrt, dass in einem Artikel über eine Farbbeutel-Attacke seine Wohnanschrift genannt wird.

Der strittige Beitrag sei auf dem Blog unter der Subdomain directactionde.ucrony.net erschienen, erklärt das "Ucrony.net-Kollektiv", das nach eigenen Angaben Betreiber der Domain ist. domaindiscount24 habe daraufhin die komplette Domain gesperrt. Davon seien 21 Websites betroffen. Obwohl der besagte Artikel seit dem 3. Mai 2013 nicht mehr online sei, weigere sich der Registrar, die Domain ucrony.net wieder freizugeben.

[Update]:

Der Domain-Registrierungsdienstleisters domaindiscount24 wehrt sich entschieden gegen die Vorwürfe, die das Ucrony.net-Kollektiv erhoben hat. Nach Angaben von domaindiscount24 stellt sich die Sachlage völlig anders dar: "Die Suspendierung des Domainnamens ucrony.net erfolgte nicht aufgrund der gegen uns ergangenen einstweiligen Verfügung, sondern aufgrund eines uns zur Kenntnis gebrachten Verstoßes des Domaininhabers gegen unsere Registrierungsbedingungen." Man sei entsprechend der ICANN-Richtlinien verpflicht, Domains mit grob falschen Whois-Daten zu sperren oder zu löschen, sofern der Inhaber einer Aufforderung zur Korrektur der Daten nicht unverzüglich nachkommt. "Sofern ein Domaininhaber seine privaten Daten vor einer Veröffentlichung im Whois schützen möchte, besteht die Möglichkeit der Nutzung eines WhoisPrivacy Dienstes bei dessen Verwendung dem Registrar jedoch die korrekten Daten des Inhabers vorliegen, die aber im Whois nicht angezeigt werden."

Für domaindiscount 24 habe eine Sperrung der Domain als Reaktion auf das anwaltliche Schreiben nicht zur Debatte gestanden, betont der Dienstleister. Dies habe man dem Anwalt von Til Schweiger auch wiederholt so mitgeteilt. Zudem werde die einstweilige Verfügung nach Auffassung von domaindiscount24 gerichtlich keinen Bestand behalten. "Es ist unsere Rechtsauffassung, dass ein Registrar nicht für die Inhalte einer Website verantwortlich ist, sofern er nicht gleichfalls Hostingprovider ist."

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Ucrony.net bezeichnet sich als ein Kollektiv von Freiwilligen, das nicht-kommerziellen Projekten und Blogs Subdomains anbietet, darunter anderem auch directactionde.ucrony.net. Dieses Projekt ist nach eigener Darstellung eine "offene Datenbank [...] für alle konfrontativen direkten Aktionen gegen Staat und Kapital, gegen alle seine Vertreter und Vertreterinnen".

Von der von domaindiscount24 vorgenommenen Sperrung seien alle Subdomains von ucrony.net betroffen, darunter Webseiten von Fotografen und Musikern in den USA, Deutschland, Großbritannien und Frankreich, von lokalen Bürgerinitiativen sowie deren E-Mails und Mailinglisten, heißt es in der Mitteilung weiter. Betroffene erwägten nun rechtliche Schritte, heißt es weiter. (anw)