Bundeskartellamt schaut sich Flatrate-Kappung der Telekom an
Die Behörde prüft laut Medienberichten, ob die Telekom konzerneigene Angebote gegenüber Angebote von Konkurrenten bevorzugt.
Das Bundeskartellamt prüft die angekündigte Flatrate-Kappung der Telekom für Vielnutzer. Wie das Handelsblatt berichtet, habe die Behörde bereits Anfang Mai schriftlich Fragen zu den Plänen der Telekom gestellt. Dabei gehe es insbesondere darum, ob die Telekom "konzerneigene Angebote wie Entertain gegenüber konkurrierenden Angeboten anderer Anbieter bevorzugt", zitiert die Zeitung Kartellamtschef Andreas Mundt.
Werden Angebote von Telekom-Konkurrenten bei der Übertragungsgeschwindigkeit benachteiligt, könnte dies eine unzulässige Diskriminierung darstellen. Das Kartellamt wolle die Antworten Konzerns noch "in Ruhe auswerten". Momentan sehe sich seine Behörde noch nicht zu einem Verfahren veranlasst, sagte Mundt. Das IPTV-Angebot "Entertain ist ein Dienst, für den Kunden extra bezahlen", sagte laut Handelsblatt ein Telekom-Sprecher. Daher sei es auch gerechtfertigt, dass das Übertragungsvolumen nicht angerechnet werde.
Die Telekom hat zum 2. Mai Obergrenzen für den monatlichen Datenverkehr bei Festnetz-Flatrates in ihren Verträgen festgehalten. Wird diese überschritten, kann der Konzern die Bandbreite drosseln. Die Tempo-Bremse soll nach derzeitigen Planungen ab 2016 auch technisch umgesetzt werden. Ebenso wie das Bundeskartellamt schaut sich auch die Bundesnetzagentur die Pläne der Telekom an. Die Regulierer wollen prüfen, ob "regulatorisches Handeln" erforderlich sei, um Transparenz und Netzneutralität zu wahren.
Konzernchef René Obermann hat die Flatrate-Kappung für Internet-Vielnutzer jüngst erneut verteidigt. "Bisher zahlen die Intensivnutzer genauso viel wie die Wenignutzer. Wir finden es fairer, wenn die, die das Netz ganz besonders viel nutzen, auch etwas mehr zahlen", sagte Obermann in einem Interview. Er hatte zuvor bereits damit argumentiert, dass Entertain als "Managed Service" nicht als regulärer Internerverkehr betrachtet werden könne und es daher nicht die Netzneutralität verletze, wenn das Telekom-IPTV-Datenaufkommen aus der Volumenobergrenze herausgerechnet werde. (anw)