EU-Kommission will Schutzrechte für Musikwerke auf 95 Jahre verlängern

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag ihres Binnenmarktkommissars aufgegriffen, der die Schutzrechte für Musikwerke von 50 auf 95 Jahre verlängern und damit ein Ungleichgewicht zu den länger geltenden Urheberrechten ausgleichen will.

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Die EU-Kommission schlägt vor, die Schutzfrist für Tonaufnahmen und Tonträger von derzeit 50 auf 95 Jahre zu verlängern. Der Vorschlag geht auf eine Initiative des Binnenmarktkommissars Charlie McCreevy zurück, der damit das Einkommen der Künstler sichern will. "Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen", erläutert die EU-Kommission in einer Mitteilung. Bei den betroffenen Rechten handelt es sich um Leistungsschutz-, nicht um Urheberrechte. Urheberrechte genießen einen Schutz von 70 Jahren ab dem Tod des Urhebers, während die Leistungsschutzrechte ab Veröffentlichungsdatum eines Werkes gelten. McCreevy empfindet diese Differenz als unsachgemäße Ungleichbehandlung.

In ihrem Vorschlag geht die EU-Kommission auch auf die derzeitigen Absatzprobleme der Musikindustrie ein. Eine Verlängerung der Schutzdauer würde die Firmen "in die Lage versetzen, sich dem raschen Wandel der geschäftlichen Rahmenbedingungen anzupassen". Während die Ladenverkäufe rapide zurückgingen, wüchsen die Online-Umsatzerlöse vergleichsweise langsam. An den Preisen für die Verbraucher würde sich durch die Fristverlängerung wenig ändern, meint die Kommission unter Verweis auf eine Studie der Unternehmensberatung Price Waterhouse Coopers. Sie habe ergeben, dass es keinen signifikanten Preisunterschied zwischen durch Copyright geschützten und nicht geschützten Werken gebe.

Während die EU-Kommission davon überzeugt ist, dass von einer Verlängerung der Schutzdauer Künstler und Plattenfirmen gleichermaßen profitierten, äußerten Wissenschaftler und Musikexperten im Juni Bedenken. Sie meinen, eine Verlängerung käme lediglich den großen, marktbeherrschenden Plattenfirmen zugute und die Verfügbarkeit historischer Aufnahmen nehme ab. Auch würden nur jene Musiker profitieren, die es wegen ihres bereits erlangten Wohlstands nicht nötig hätten. Dem hält die EU-Kommission entgegen, dass im Durchschnitt ein Künstler mit jährlichen Einnahmen von 150 bis 2000 Euro aus der Verwertung an Rechten seiner Werke rechnen könne. Das sei im Vergleich zu den Wohlhabenden nicht spektakulär, aber für viele Musiker ein bedeutender Betrag.

Die Kommission hat zudem das Konsultationspapier "Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft" (PDF-Datei) vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die Frage, wie Forschungs-, Wissenschafts- und Unterrichtsmaterialien verbreitet werden, und ob Wissen im Binnenmarkt ungehindert zirkuliert. Die Kommission will damit eine Debatte darüber einleiten, welche Strategie beim Urheberrecht in wissensintensiven Bereichen auf lange Sicht verfolgt werden soll. (anw)