Bundesrat lässt umstrittenes E-Government-Gesetz passieren

Die Länderkammer hat den Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung abgesegnet. Kritik von Datenschützern und Sicherheitsexperten berücksichtigte der Bundesrat nicht.

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Der Bundesrat hat am Freitag den Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung abgesegnet. Warnungen von Datenschützern und Sicherheitsexperten, dass er mangelhaft sei und seine Ziele in wesentlichen Punkten verfehle, berücksichtigte er nicht. Die Länderkammer zeigte sich zufrieden, dass einige ihrer Änderungswünsche vom Bundestag noch berücksichtigt worden seien.

Mit dem Gesetz will der Bund vor allem Anwendungsfälle für De-Mail und die elektronische Identifikationsfunktion des neuen Personalausweises (nPA) schaffen, die bei Behördenkorrespondenz die erforderliche Schriftform ersetzen können. Die Länder hatten im Entwurf der Bundesregierung die Beschränkung auf De-Mail und nPA kritisiert und zeigten sich daher erfreut, dass das Parlament eine Öffnung für "sonstige sichere Verfahren" durchgesetzt habe.

Experten und Oppositionsvertreter hatten an die Länderkammer appelliert, im Vermittlungsausschuss doch noch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für De-Mail vorzuschreiben. Schwarz-Gelb geht hingegen davon aus, die neuen Sicherheitsstandards weit über das derzeit übliche Maß bei E-Mails hinausgehe.

Jan Oetjen, Geschäftsführer der auf De-Mail setzenden Dienste GMX und Web.de, freute sich, dass mit dem Beschluss der Streit mit dem Postbrief beendet sei. Unternehmen erhielten so die nötige Zukunftssicherheit, dass sie mit Investitionen in De-Mail auf den richtigen Standard setzten. Die Deutsche Post hat in Brüssel aber Beschwerde gegen die Bestimmung im E-Government-Gesetz eingelegt.

In einer zusätzlichen Entschließung fordert der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage, mit der die Schriftform durch "technikneutrale elektronische Kommunikation" ersetzt werden kann. In der vorgesehenen Evaluierung des Gesetzes soll die Bundesregierung zudem prüfen, ob und inwieweit die fehlende Verschlüsselung bei De-Mail sowie die mangelnde Barrierefreiheit zu verminderter Akzeptanz führen.

Das Gesetz zielt insgesamt darauf ab, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation sowohl zwischen Bürgern und Verwaltung als auch zwischen den öffentlichen Institutionen zu erleichtern. Bund, Ländern und Kommunen soll es ermöglicht werden, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. So wird etwa die elektronische Bezahlung für Behördenangebote zugelassen. (vbr)