Bundestag fordert Schranken für Softwarepatente

Das Parlament hat die Bundesregierung aufgefordert, den gewerblichen Rechtsschutz für Computerprogramme "effektiv zu begrenzen". Es müsse gewährleistet sein, dass Software weitgehend nur urheberrechtlich geschützt werde.

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Der Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, die Patentierung von Computerprogrammen "effektiv zu begrenzen". Er verabschiedete dazu am Freitag mit großer Mehrheit ohne Änderungen einen interfraktionellen Antrag, auf den sich Schwarz-Gelb im Vorfeld mit der SPD und den Grünen geeinigt hatte. Die Regierung soll dem Beschluss zufolge gewährleisten, dass Computerprogramme "ausschließlich urheberrechtlich geschützt" und darüber hinaus keine Patente für abstrakte Lösungen auf diesen Gebieten vergeben werden.

Software "als solche" sei zwar eigentlich vom deutschen Patentgesetz und vom Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) bereits ausgenommen, erklären die Abgeordneten. Vor allem das Europäische Patentamt (EPA) erteile trotzdem gewerbliche Schutzrechte "mit Wirkung" auf Programme, da reine Datenverarbeitungssysteme als "technische Verfahren" oder Vorrichtungen verkleidet würden. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) lege die Technizitätsanforderung mittlerweile weit aus und habe sich so der "großzügigen Patentierungspraxis des EPA angenähert". Daraus resultiere für Softwareentwickler eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Der gewerbliche Rechtsschutz für Software soll dem Bundestag zufolge auf Erfindungen beschränkt werden, die lediglich als austauschbares Äquivalent eine mechanische oder elektromechanische Komponente ersetzen. Als Beispiele für diesen klaren Bezug zur Technik nennen die Abgeordneten eine "softwarebasierte Waschmaschinensteuerung", die Steuerungsschaltkreise für einzelne Programmschritte aktivieren kann. An die Regierung richtet sich der Appell, für den Fall einer neuen Initiative zur Reform des Patentrechts auf EU-Ebene die Definition des technischen Beitrags möglichst konkret zu fassen. Die umstrittene Vergabepraxis des EPA sei unabhängig wissenschaftlich zu evaluieren. (vbr)