Bundesrat stimmt für beschleunigten Ausbau der Stromnetze

Die Länder haben den umstrittenen Gesetzentwurf zum Errichten von 36 Höchstspannungsleitungen abgesegnet. Sie betonen in einer Entschließung, dass beim Festlegen von Standorten etwa für Konverter mehr Flexibilität nötig sei.

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Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für den umstrittenen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze gegeben. Demnach können in Bälde 36 Höchstspannungsleitungen zwischen 380 und 800 kV errichtet werden, um die mit Windenergie und neuen konventionellen Kraftwerken im Norden erzeugte Energie zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen der Republik zu bringen.

Mit dem Vorstoß wird für die Projekte ein "vordringlicher Bedarf" festgestellt. Um die Planungsverfahren zu beschleunigen, wird der Rechtsweg verkürzt. Für 15 länderübergreifende Strecken wird die Planungshoheit an die Bundesnetzagentur übergeben. Die Kosten für die Realisierung der aufgeführten Projekte schätzt die Regierung auf rund zehn Milliarden Euro.

Der Bundestag hatte im April keine großen Änderungen mehr an der ursprünglichen Initiative der Bundesregierung vorgenommen. Die Opposition monierte, dass das Vorhaben die Verteilnetze und den Trend hin zu Smart Grids außen vor lasse. Zudem werde die Speicherforschung nicht gefördert. Letztlich werde die Energiewende untergraben, während etwa Finanzinvestoren und Übertragungsnetzbetreiber Kasse machten.

Der Bundesrat hatte zunächst einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der stärker auf eine Erdverkabelung setzte. Damit fand er im Parlament aber kein Gehör. Die Länder betonen nun in einer Entschließung ihre Auffassung, dass die im Bundesbedarfsplan für verbindlich erklärten Netzverknüpfungspunkte keine Vorgabe für den konkreten Standort der damit zusammenhängenden Betriebsanlagen bedeuteten. Es sei mehr Flexibilität etwa beim Bau von Konvertern nötig.

Das Gremium bedauert zudem, dass Bundesregierung und Bundestag seinen Forderungen im Wesentlichen nicht gefolgt seien. So hätte Unternehmen und Behörden etwa ein größerer Spielraum im Hinblick auf die technische Trassenausführung zugebilligt werde sollen. An den Bund ergeht die Weisung, den Anpassungsbedarf im Blick auf eine zwischenzeitlich in Kraft getretene EU-Verordnung zu prüfen und wegen des Ergebnisses die Länder zu konsultieren. Niedersachsen hatte in zwei Anträgen gefordert, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anzurufen und das Gesetz vorerst nicht passieren zu lassen, dafür aber keine Mehrheit gefunden. (pek)