Rundfunkgebühr wird zum 1. Januar 2009 erhöht

In Bremen und Sachsen haben gestern die letzten beiden Länderparlamente den 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert.

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Nachdem gestern die Bremische Bürgerschaft und der Sächsische Landtag und somit die letzten beiden Landesparlamente dem 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (PDF-Datei) zugestimmt haben, steht einer Rundfunkgebührenerhöhung zum 1. Januar nichts mehr im Wege. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag dient der Umsetzung der Gebührenempfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Durch diesen wird die monatliche Rundfunkgebühr für die Jahre 2009 bis 2012 um 95 Cent auf 17,98 Euro erhöht. Die Grundgebühr, die für Radios und Internetfähige PCs fällig wird, steigt ab 1. Januar von 5,52 auf 5,76 Euro.

Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten den Entwurf des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 12. Juni 2008 unterzeichnet. Damit er in Kraft treten kann, musste er ratifiziert werden, das heißt alle Landtage mussten ein entsprechendes Zustimmungsgesetz beschließen, was nun geschehen ist. Im Oktober einigten sich die Ministerpräsidenten auf einen Entwurf für den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der unter anderem neue Regeln für öffentlich-rechtliche Online-Angebote vorsieht. (anw)