Apples Gummiband-Patent überlebt mit Mühe

Das US-Patentamt hat seine Überprüfung eines zentralen Apple-Patents abgeschlossen: Von 20 Ansprüchen blieben nur 4 übrig. Einer davon stand im Zentrum von Apples ersten großem Prozess gegen Samsung.

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Von
  • Christian Kirsch

Glück gehabt: Apples US-Patent 7,469,381 (List Scrolling and Document Translation, Scaling, and Rotation on a Touch-Screen Display) hat eine erneute Prüfung durch die Beschwerdekammer des US-Patentamts (USPTO) stark gefleddert überlebt. 16 seiner 20 Ansprüche wurden in dem Verfahren zwar für ungültig erklärt, einer der vier übrig gebliebenen war jedoch im ersten Prozess zwischen dem iPhone-Hersteller und Samsung entscheidend.

Dieser Anspruch 19 beschreibt das Verhalten beim "Overscrolling", wenn der Benutzer also ein Dokument über seinen eigentlichen Inhalt hinaus bewegen will. Die Geschworenen in dem im August beendeten US-Prozess zwischen Apple und Samsung sahen ihn durch Samsungs Geräte als verletzt an. In Deutschland errang Apple Ende September 2012 auf Grundlage dieses Patents vor Gericht einen erstinstanzlichen Sieg gegen Motorola.

In seinem Beschluss hält das Patent Trial and Appeal Board (PTAB) nun die beschriebene Software für so innovativ, dass sie nicht von "prior art" vorweggenommen sei. Vorher hatte das USPTO noch in zwei Entscheidungen Apples Patent für ungültig erklärt. Dieser Ablauf zeigt, dass selbst vom Patentamt für "endgültig" (final) erklärte Entscheidungen durchaus von späteren Instanzen geändert werden können. (ck)