Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zum biometrischen Personalausweis

Die Bundesregierung hat den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Personalausweisgesetzes beschlossen, wonach der elektronische Ausweis künftig ein digitales Lichtbild sowie eine Reihe freiwilliger Zusatzfunktionen enthalten soll.

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Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Personalausweisgesetzes beschlossen. Gemäß dem Vorhaben und dem bislang allein vorliegenden Grobkonzept zur Umsetzung soll der elektronische, mit einem kontaktlos auslesbaren RFID-Chip ausgerüstete Personalausweis künftig ein digitales Lichtbild sowie eine Reihe freiwilliger Zusatzfunktionen enthalten. So können sich die Bürger etwa dafür entscheiden, auch zwei Fingerabdrücke mit aufnehmen zu lassen. Dazu riet Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorab allen Reisenden, die den Perso außerhalb des Schengen-Raums als Passersatz nutzen wollen. Der CDU-Politiker ließ aber offen, wie viele Länder einen biometrischen Ausweis statt Pass überhaupt akzeptieren.

Darüber hinaus kann sich der Antragsteller für eine Freischaltung eines Zertifikats für eine einfache elektronische Signatur zur Identifizierung gegenüber Behörden und Unternehmen übers Internet entscheiden. Das Aufspielen eines weiteren Zertifikats für eine qualifizierte digitale "Unterschrift" gemäß Signaturgesetz soll dagegen extra kosten. Über die Gebühren für den "einfachen" elektronischen Ausweis im neuen Scheckkartenformat ohne diese gesonderte Anwendung kann das Bundeskabinett noch keine Angaben machen. Sie sollen aber unter denen für den biometrischen Reisepass liegen, der mit 59 Euro zu Buche schlägt.

Laut Schäuble gehört mit dem E-Perso die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden müssten, der Vergangenheit an: "Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit", erklärte der Minister nach dem Kabinettsbeschluss. Das neue Dokument mache den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung und habe ein "enormes Einsparpotenzial" an Bürokratiekosten. Ein Anbieter, der den elektronischen Identitätsnachweis als "vertrauendwürdige Infrastruktur" in seine Dienste einbinden wolle, müsse vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen.

Schäuble rechnet nach dem erzielten Kompromiss mit der SPD zur zunächst freiwilligen Abgabe von Fingerabdrücken damit, dass im parlamentarischen Raum eine zügige Verabschiedung des Entwurfs bis spätestens Anfang 2009 möglich ist. Der neue Ausweis könne dann vom 1. November 2010 an ausgegeben werden, nachdem vorab noch Tests durchgeführt und Anwendungen für den "Internetausweis" wie etwa die Eröffnung eines Bankkontos durch ein rein elektronisches Antragverfahren gemeinsam mit Branchenverbänden vorbereitet worden seien. Einen späteren Zwang zur Erfassung von Fingerabdrücken schloss Schäuble nicht aus, wenn es eine entsprechende EU-weite Regelung gäbe.

Die Opposition sieht das Konzept sehr kritisch. Die innenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Silke Stokar, warnte die Bürger vor einer "gefährlichen Gutgläubigkeit". Sie sagte der Braunschweiger Zeitung, der neue Ausweis bringe keinen Sicherheitsgewinn, aber eine Reihe von Risiken und Gefahren. Besonders bedenklich findet die Grüne die vorgesehene freiwillige Speicherung des Fingerabdrucks, vor allem mit Blick auf Missbrauchsmöglichkeiten im Ausland. "Der Fingerabdruck hat im Personalausweis nichts zu suchen", meint auch der Innenexperte der Linken, Jan Korte. Er hege den Verdacht, dass die Fingerabdruckdaten eines Tages doch noch zentral gespeichert werden könnten.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, warnte vor einer "Zwei- Klassen-Gesellschaft" durch die Aufnahme von Fingerabdrücken: "Diejenigen, die ihren Fingerabdruck abgeben und unverdächtig sind und diejenigen, die das nicht tun und verdächtig erscheinen". Die Liberale sprach von einem "sanften Einstieg in die biometrische Totalerfassung der gesamten Bevölkerung". Dabei seien die deutschen Ausweisdokumente bereits ohne Fingerabdrücke die "fälschungssichersten in der Welt".

Der neue Ausweis ist weiterhin für alle Deutschen über 16 Jahren Pflicht, wenn sie sich nicht per Reisepass ausweisen können. Das Dokument soll wie das alte eine Gültigkeit von zehn Jahren haben. Die zum Einsatz kommenden kryptographischen Verfahren seien vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entsprechend robust ausgewählt worden, heißt es dazu im Innenministerium. Geplant ist eine rund um die Uhr erreichbare Telefon-Hotline, damit Bürger bei einem Verlust oder Diebstahl die PIN für die Signaturfunktionen sperren lassen können. Fürs Ummelden ist ein Gang zum Amt weiterhin erforderlich. Wohnortwechsel werden zum einen elektronisch auf dem Chip vermerkt. Zum anderen wird die neue Adresse im Personalausweis wie bisher ganz traditionell überklebt.

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(Stefan Krempl) / (jk)