Länder verabschieden neue Regeln zur Bestandsdatenauskunft

In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern kann die Polizei in Zukunft Nutzerinformationen hinter IP-Adressen und teilweise auch Passwörter zu sozialen Netzwerken abfragen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 141 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von

Die Landtage von Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben am Donnerstag und Freitag Gesetzentwürfe verabschiedet, mit denen die Polizei zur Strafverfolgung oder
zur Gefahrenabwehr in bestimmten Fällen unter anderem Nutzerinformationen hinter IP-Adressen oder teils auch Passwörter abfragen kann. Es geht dabei um die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Sie regelt allgemein, unter welchen Bedingungen Ermittler von Bundesbehörden personenbezogene Daten über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell bei Telekommunikationsanbietern abfragen dürfen. Der Bund war den Ländern mit einer vergleichbaren Bestimmung im Mai bereits vorausgegangen.

Besonders weit geht der einschlägige Vorstoß aus Mecklenburg-Vorpommern, der etwa auch den Landesverfassungsschutz einbezieht. Dort kann künftig letztlich jeder Dorfpolizist sensible Informationen einschließlich Zugangscodes wie PINs und PuKs sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste abfragen. Die Rede ist auch von Daten, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen, die von diesen "räumlich getrennt eingesetzt werden", möglich wird. Eine Richtergenehmigung müssen Ermittler nicht einholen.

Grüne und Linke stimmten gegen den Vorstoß der schwarz-roten Landeskoalition. Sie fürchten, dass damit dem Ausspionieren der Bürger Tür und Tor geöffnet wird. Das Innenministerium hält dagegen, dass die Auskunft über Bestandsdaten lediglich mit einem geringfügigen Grundrechtseingriff verbunden sei. Verfahrenssichernde Regelungen seien bereits in "anderen Vorschriften" enthalten.

Polizei und Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein dürfen künftig ausdrücklich auf Bestandsdaten und Passwörter zu sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+ zugreifen. Die rot-grün-blaue "Küsten-Koalition" bezieht die dortigen Bestimmungen nicht nur auf die Anbieter von Telekommunikations-, sondern auch auf die von Telemediendiensten. Die CDU befürwortete das Vorhaben, die Piraten stimmten im Rahmen einer Protestaktion dagegen, die FDP enthielt sich. Die schleswig-holsteinische Initiative sieht im Gegensatz zu der des Nachbarlandes einen Richtervorbehalt sowie eine nachträgliche Benachrichtigung Betroffener vor.

Außen vor bleiben Passwörter und vergleichbare Codes in der Novelle des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes. Prinzipiell bezieht sich der rot-grüne Vorstoß, den die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und Piraten ablehnten, aber auch auf Telemedien. Mit dem Entwurf wird auch die auslaufende Befugnis zur Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten um fünf Jahre verlängert und der Einsatz von IMSI-Catchern zur Ermittlung der Standorte von Mobiltelefonen erlaubt. Eine Richtergenehmigung müssen die Fahnder in NRW nicht einholen, Betroffene im Nachhinein aber über einschlägige Maßnahmen informieren.

Auch die anderen Bundesländer haben ähnliche Entwürfe entweder bereits verabschiedet oder stehen kurz davor. Die Lawine an Änderungen der Polizeigesetze hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig gemacht, in dem Karlsruhe die bisherigen Bestimmungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PINs an Strafverfolger und Geheimdienste als teils verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Richter gaben dem Gesetzgeber bis Juni 2013 Zeit, eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage zu schaffen. Indirekt sind von dem Beschluss auch die Landesregeln betroffen. (odi)