YouTube unterliegt vor Gericht spanischem TV-Sender

Per einstweiliger Verfügung wird dem Online-Videoportal untersagt, künftig weiter Inhalte des Privatsender Telecinco zu verbreiten.

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Der spanische Privatsender Telecinco hat beim Handelsgericht in Madrid eine einstweilige Verfügung gegen den Online-Videodienst YouTube erwirkt. Die Google-Tochter darf künftig keine Ausschnitte aus dem Fernsehprogramm des Senders ohne ausdrückliche Erlaubnis verbreiten, teilt Telecinco mit. YouTube muss nun dafür sorgen, dass künftig keine Sendeinhalte von Telecinco auf der Videoplattform verfügbar sind.

Der Sender, der zur Mediaset-Grupp des italienischen Ministerpräsidenten Sylvio Berlusconi gehört, wirft YouTube vor, Profit aus dem geistigen Eigentum anderer zu ziehen. Das Videoportal hatte sich nach Darstellung der Spanier darauf berufen, Inhalte lediglich zu transportieren. Da vorhergehende Verhandlungen zwischen den Unternehmen gescheitert waren, ging Telecinco vor Gericht.

YouTube wird wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen auch von anderen Unternehmen angegangen. Den höchsten Schadenersatzanspruch hat mit 1 Milliarde US-Dollar im März 2007 der US-Medienkonzern Viacom gestellt. (anw)