Grünes Licht für elektronischen Personalausweis

Der Innenausschuss des Bundestags hat die Novelle des Personalausweisgesetzes gegen die Stimmen der Opposition mit ein paar Änderungen beschlossen und den Weg für die Verabschiedung im Plenum freigemacht.

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Der Innenausschuss des Bundestags hat den Weg freigemacht für die Verabschiedung der umstrittenen Novelle des Personalausweisgesetzes. Mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen die Innenpolitiker den Regierungsentwurf für das Vorhaben mit ein paar Änderungen, aber ohne große Korrekturen. Mit der Initiative sollen die Grundlagen für ein einheitliches Ausweisrecht geschaffen werden.

Auf dem neuen Ausweis sollen zwei Fingerabdrücke und ein elektronischer Identitätsnachweis gespeichert werden können. Dazu soll das Dokument die Möglichkeit mitbringen, eine elektronische Signatur auf einem kontaktlos auslesbaren Chip zu hinterlegen. Die Zusatzfunktion fürs Internet soll die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen ohne biometrische Daten in Online-Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen etwa an Automaten gestatten.

Die von CDU/CSU und SPD eingebrachten und befürworteten Ergänzungen wollen unter anderem die Freiwilligkeit der Speicherung von Fingerabdrücken neben dem vorgeschriebenen biometrischen Gesichtsbild sicherstellen. "Entscheidet sich die antragstellende Person gegen die Aufnahme der Fingerabdrücke, so dürfen ihr daraus keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile entstehen", unterstreicht die Koalition nun.

Es müsse dem Antragsteller dann aber auch klar sein, "dass Verfahren zur Identitätsprüfung mit Fingerabdruckvergleich nicht genutzt werden können". Über das "Benachteiligungsverbot" müssen die Meldebehörden die Bürger laut den Überarbeitungen schriftlich informieren. Zudem stellt die Koalition klar, dass bei den Ämtern gespeicherte digitale Lichtbilder allein bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Eilfällen automatisiert online von Strafverfolgern abgerufen werden dürfen. Dazu kommen mehrere redaktionelle Änderungen.

Die Opposition votierte geschlossen gegen den Entwurf. Ihr Widerstand richtet sich vor allem gegen die Fingerabdrücke auf dem Dokument. "Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit" für die Speicherung von Fingerabdrücken, betonte die Linksfraktion. Die FDP-Fraktion erklärte, die gefundene "Misch-Masch-Lösung" sei nicht nachvollziehbar. Entweder bräuchten die Behörden die Fingerabdrücke aus Sicherheitsgründen oder eben nicht.

Nach Auffassung der Grünen hat die Koalition nicht hinreichend dargelegt, wieso trotz hoher Fälschungssicherheit deutscher Ausweisdokumente und fehlender Belege für den Missbrauch eine Sicherheitslücke bestehe und die Dokumente nachgerüstet werden müssten. Datenschützer hatten zuvor hauptsächlich vor Risiken gewarnt, welche die RFID-Chip-Komponente mit sich bringe. Der Chaos Computer Club (CCC) fürchtet zudem, dass es Betrügern mit der Ausweisfunktion für Netzeinsätze leichter gelingt, an sensible Daten zu gelangen.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten das Vorhaben. Die Stärkung der Freiwilligkeitsklausel sei "informationelle Selbstbestimmung par excellence", hieß es etwa bei der SPD. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zuvor einen späteren Zwang zur Erfassung von Fingerabdrücken nicht ausschließen wollen, falls es einmal eine entsprechende EU-weite Regelung gäbe. (Stefan Krempl) / (vbr)