Bundesrat winkt E-Justiz-Gesetz durch

Die Länderkammer hat den Gesetzentwurf zur "Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs" abgesegnet, den der Bundestag im Juni beschlossen hatte. Wie beim E-Goverment-Gesetz wird auch hier auf De-Mail gesetzt.

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Der Bundesrat hat am Freitag den umstrittenen Gesetzentwurf zur "Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs" abgesegnet, den der Bundestag im Juni beschlossen hatte. Damit soll der Ein- und Ausgang von Post bei Gerichten weitgehend auf Online-Kommunikation umgestellt werden. Wie beim
E-Government-Gesetz setzt die Politik dabei vor allem auf die De-Mail.

Kritiker hatten wiederholt moniert, dass bei diesem Verfahren elektronische Nachrichten nicht durchgängig verschlüsselt würden und die überschaubare Zahl dafür eingerichteter Server attraktive Angriffsziele darstellten. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hat dagegen immer wieder betont, dass mit der De-Mail auf jeden Fall ein höheres Sicherheitsniveau erreicht werde als bei den heute üblichen Abläufen etwa per Brief oder Fax.

Mit dem Gesetz wird das Zustellungsrecht weiterentwickelt. Es soll sichergestellt werden, dass gerichtliche Dokumente per De-Mail oder einer dem EGVP vergleichbaren Struktur schnell, kostengünstig und rechtssicher mit Eingangsbestätigung ausgeliefert werden können. Die Bundesrechtsanwaltsordnung wird ergänzt, um die Erreichbarkeit von Rechtsanwälten für gerichtliche Urteile, Beschlüsse, Schriftsätze und Ladungen sicherzustellen. Auf der Grundlage eines sicheren Verzeichnisdienstes bei der Bundesrechtsanwaltskammer soll dafür bis 2016 das elektronische Anwaltspostfach eingeführt werden. Dabei wird von einem Empfang nach drei Werktagen ausgegangen.

Dazu kommen Vorgaben für "rechtssicheres Scannen" und Archivieren öffentlicher Urkunden. Digitalisate erhalten dabei einen höheren Beweiswert, wenn Notare oder Behörden die Originale unter Beachtung besonderer Sicherheitsstandards in Bits und Bytes verwandeln. Die Bestimmungen sollen schrittweise zwischen 2014 und 2022 in Kraft treten.

Ursprünglich sollte der Bundesrat auch die Bundesregierung auffordern, im Rahmen der laufenden EU-Datenschutzreform auf eine effektive Sicherung der Privatsphäre von Arbeitnehmern zu drängen. Baden-Württemberg forderte in einem Antrag, die Resolution ohne weitere Beratung zu beschließen. Die Länderchefs fanden aber keine gemeinsame Linie und verwiesen das Papier in die Fachausschüsse. Schwarz-gelbe Vorstöße zur Reform des Beschäftigtendatenschutzes waren in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht weit gekommen. (axk)