Schweizer Aktivisten erstatten Strafanzeige wegen PRISM

Die Digitale Gesellschaft Schweiz will mit einer Strafanzeige gegen Unbekannt erreichen, dass die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen der Überwachung eröffnet, die Täter ermittelt und Anklage erhebt.

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Die Digitale Gesellschaft Schweiz hat wegen der Spionageprogramme PRISM und Tempora Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Die Gesellschaft, zu der unter anderem der Chaos Computer Club Schweiz, die Digitale Allmend, grundrechte.ch, die Piratenpartei Schweiz und die Swiss Privacy Foundation gehören, sehen mutmaßliche Straftaten gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft, ihre Behörden sowie gegen die Einwohner der Schweiz.

Die Bundesanwaltschaft möge eine Strafuntersuchung eröffnen, die Täter ermitteln und Anklage erheben. Dabei gehe es insbesondere um verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB), verbotenen politischen Nachrichtendienst (Art. 272 StGB), verbotenen wirtschaftlichen Nachrichtendienst (Art. 273 StGB), verbotenen militärischen Nachrichtendienst (Art. 274 StGB), unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143 StGB) und unbefugtes Eindringen in Datenverarbeitungssysteme (Art. 143bis StGB).

Nach den bisherigen Enthüllungen sei davon auszugehen, dass die USA, Großbritannien und weitere Staaten durch die CIA, die NSA, das GCHQ und weitere Dienste mit PRISM, Tempora und weiteren Programmen "die Ablage und den Fluss von elektronischen Daten durch private und staatliche Stellen global umfassend überwachen, aufzeichnen und auswerten", heißt es in einer Mitteilung. Sie nutzten dafür auch Mittel des "Cyberwar" wie beispielsweise das Eindringen in Datenverarbeitungssysteme. Davon betroffen seien nach dem bisherigen Stand auch private und staatliche Stellen in Europa und in der Schweiz. (anw)