Friedrich erhebt Sicherheit zum "Supergrundrecht"

Während der Bundesinnenminister auf den Spuren Otto Schilys wandelt und der Sicherheit Vorrang vor allen anderen Grundrechten einräumt, halten andere CSU-Politiker den Datenschutz für romantisch verklärt.

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Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wandelt auf den Spuren seines Vorvorgängers Otto Schily (SPD) und räumt der Sicherheit Vorrang vor allen anderen Grundrechten einschließlich der Freiheit ein. "Sicherheit ist ein Supergrundrecht", das im Vergleich mit anderen Rechten herauszuheben sei, erklärte der Christsoziale am Dienstag nach einer Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Bundestags zum US-Überwachungsprogramm PRISM.

Friedrich versuchte Medienberichten zufolge zwar noch, seine Aussage zu relativieren: Auch für die Sicherheit dürfe die Freiheit nicht pauschal über Bord geworfen werden. Der Begriff des "Supergrundrechts" legt aber nahe, dass die in demokratischen Verfassungen als Abwehr gegen Eingriffe des Staates verankerten Grundrechte zu Privilegien zweiter Klasse entwertet werden sollen.

Schily hatte 2005 für seine vergleichbare Linie in der Anti-Terror-Politik den Big Brother Award für sein Lebenswerk erhalten. Etliche der von dem Sozialdemokraten maßgeblich vorangetriebenen Anti-Terror-Maßnahmen seien "unverhältnismäßig, ja maßlos – sie zeigen Merkmale eines nicht erklärten Ausnahmezustands und eines autoritären Präventionsstaates, in dem letztlich Rechtssicherheit und Vertrauen verloren gehen", hatte die Jury ihre Entscheidung damals begründet. "Die Unschuldsvermutung, eine der wichtigsten rechtsstaatlichen Errungenschaften, verliert in dieser Sicherheitskonzeption ihre machtbegrenzende Funktion."

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte Schily für seinen Paradigmenwechsel in der Innenpolitik, für den die SPD nach wie vor stehe, jüngst ebenfalls scharf kritisiert. "Statt zu fragen, wie Sicherheit und Freiheit angesichts des Terrors in einer vernünftigen Balance gehalten werden können, behauptete der damalige Bundesinnenminister Schily einfach: Sicherheit habe als Supergrundrecht der Verfassung immer Vorrang."

Die Freiheit habe fortan gesetzgeberisch unter dem Vorbehalt gestanden, dass sie nicht Sicherheitsinteressen im Wege stehen dürfe, beklagte die Liberale weiter. Im Zuge der Durchsetzung dieses "so verstandenen Primats der Sicherheit" seien immer neue Eingriffsbefugnisse erlassen worden. Nur das Bundesverfassungsgerichts habe "das Schlimmste" verhindert, indem es in zentralen Entscheidungen Fehlentwicklungen korrigiert habe.

Mit seiner aktuellen Äußerung dürfte Friedrich also den Dauerstreit mit seiner Kollegin im Justizressort weiter anheizen. Daran dürfte auch die Tatsache nichts ändern, dass sich der Innenminister andererseits Leutheusser-Schnarrenbergers Forderung anschloss, auf internationaler Ebene eine "digitale Grundrechtecharta" auszuhandeln. Friedrich forderte die Bürger angesichts der Abhörtätigkeiten der National Security Agency (NSA) und anderer Geheimdienste zudem zu mehr Selbstdatenschutz auf und riet zum verstärkten Einsatz von Verschlüsselungstechniken.

Unterdessen verabschiedete Friedrichs Parteikollege Hans-Peter Uhl das informationelle Selbstbestimmungsrecht quasi in den Ruhestand. Dabei handle es sich um eine "Idylle aus vergangenen Zeiten", wird der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zitiert. Die USA könnten dieses Grundrecht daher eigentlich gar nicht verletzt haben. Uhl ist der Ansicht, dass der technologische Fortschritt am Datenschutz sägt und vor allem Nutzer sozialer Netzwerke, die personenbezogene Informationen dort gleichsam ans Schwarze Brett hängen, ihren Anspruch auf den Schutz ihrer Privatsphäre preisgeben.

Unzufrieden mit der Aufklärung des Überwachungsskandals zeigte sich der grüne Abgeordnete Hans-Christian Ströbele. Er habe auch nach der 4. Sitzung des PKG zu PRISM und dem britischen Ableger Tempora keine Hinweise darauf, "dass das gigantische Abschöpfen, Speichern und Auswerten von Daten aus Telefon- und Mail-Verbindungen gestoppt ist und beendet wird". Friedrich habe zudem offenbar noch immer nicht verstanden, wie die Spionageprogramme funktionierten. Ströbele möchte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im PKG persönlich vorladen, um herauszufinden, was die Regierungschefin wusste.

Laut "Bild"-Zeitung hatte zumindest die Bundeswehr spätestens seit 2011 über PRISM in Grundzügen Kenntnis. Dem Bericht nach wurden damals in Afghanistan alle Regionalkommandos angewiesen, Überwachungsanträge in das NSA-Programm einzugeben. Der Zugang dazu erfolge über das streng geheime JWICS-Netzwerk der US-Geheimdienste. Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) habe auf diesem Weg Telefonnummern an die Nato geliefert und ins Überwachungssystem eingespeist. (vbr)