Mehr Schutz vor "untergeschobenen" Internetverträgen gefordert

Verträge über Internetangebote sollen unwirksam sein, wenn sie auf Grundlage unklarer Preisangaben zustande kommen, regte die rheinland-pfälzische Verbraucherschutzministerin an.

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  • dpa

Internetnutzer sollen nach dem Willen der rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministerin Margit Conrad (SPD) besser vor ungünstigen oder "untergeschobenen" Verträgen geschützt werden. In einem am Mittwoch in Mainz veröffentlichten Brief an Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) regte Conrad an, dass Verträge über Internetangebote unwirksam sein sollen, wenn sie auf Grundlage unklarer Preisangaben zustande kommen.

Der kürzlich vom Bundesverbraucherministerium unterbreitete Vorschlag, die Preisangabe bei Internetangeboten direkt neben dem Bestellbutton vorzuschreiben, greife zu kurz, kritisierte Conrad. Seehofer hatte dies vorgeschlagen, um Verbraucher vor Kostenfallen zu bewahren. Conrad bekräftigte zudem ihren Vorschlag, dass Abonnementverträge per Internet künftig nur möglich sein sollen, wenn der Kunde den Vertrag noch einmal schriftlich bestätigt. "Eine klare Preisangabe bei Internetangeboten vorzuschreiben, ist sinnvoll und wichtig. Genauso wichtig ist es, dass ein Vertrag, der auf der Basis unklarer Preisangaben zustande kam, nicht wirksam wird", meinte Conrad. Die Verbraucher blieben sonst auf den Kosten sitzen, obwohl sie im Recht seien.

Verbraucherzentralen schätzen nach Angaben des Ministeriums, dass den Verbrauchern pro Monat etwa 22.000 "versteckte" Abonnementverträge untergeschoben werden. Anbieter von Hausaufgabenhilfe, Flirtportalen, Kochrezepten, Horoskopen oder Ahnenforschung köderten ihre Kunden mit vermeintlichen Gratisangeboten oder Gewinnspielen. Angaben zu den Kosten des Angebots befänden sich meist kaum lesbar am Ende der Seite oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Oft registrierten Betroffene erst bei Erhalt der Rechnung, dass sie ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen hätten.

Mit der Einführung einer schriftlichen Bestätigung solle verhindert werden, dass solche Verträge unbemerkt zustande kämen, teilte das Ministerium mit. Vor Vertragsschluss müsse der Anbieter den Kunden zudem eine Information über wesentliche Vertragsbestandteile wie Leistung, Kosten und Laufzeit des Abonnements zusenden. Nach Conrads Angaben wurde das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale ausgeweitet.

Mittlerweile haben auch die Pläne von Seehofer und Zypries zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung einen weiteren Mitstreiter gefunden: Auch Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) will die Verbraucher besser vor unseriösen Vertragsabschlüssen am Telefon schützen. Mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes soll verhindert werden, dass Kunden ein Vertragswechsel zu einem neuen Telefondienstleister untergeschoben werden kann. Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung war bereits vor zwei Wochen von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) vorgestellt worden. "Künftig soll ein neuer Anbieter den Telefonvertrag nur noch ändern können, wenn er nachweist, dass der Kunde dies auch wirklich möchte. Eine Umstellung des Vertrages durch den neuen Anbieter auf Zuruf soll ausgeschlossen werden", teilte Glos mit. (dpa) / (jk)