Webdemo gegen die Vorratsdatenspeicherung: Internet soll schwarz tragen

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft dazu auf, Internetseiten aus Trauer um das Telekommunikationsgeheimnis zu verhüllen, während auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar und die digitale Wirtschaft protestieren.

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat alle Betreiber von Webseiten am heutigen Tag vor der Entscheidung des Bundestags über die Einführung einer sechsmonatigen Erfassung von Telefon- und Internetdaten in Deutschland dazu aufgerufen, ihre Netzangebote zu verhüllen. Im Rahmen einer Web-Demo, für die der bundesweite Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern einen Skript-Code bereithält, soll das Internet mit einer schwarzen Todesanzeige um das Telekommunikationsgeheimnis trauern. "Gläsernes Telefon, Handy, E-Mail und Internet – wollt ihr das wirklich?", wendet sich damit eine schwarz gefärbte Homepage in roter Schrift an die Abgeordneten der großen Koalition.

Mit der Aktion wollen die Aktivisten darauf aufmerksam machen, dass die vom Fernmeldegeheimnis garantierte unbeobachtete Kommunikation bislang stets der Regelfall war, mit der Vorratsdatenspeicherung aber sämtliche Kommunikationsvorgänge in Deutschland protokolliert und nachvollziehbar würden.

Zugleich greift der Aktionskreis im Streit über den "größten Plan zur Sammlung personenbezogener Daten in der deutschen Geschichte" Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit der Behauptung scharf an, die SPD-Politikerin werfe "Nebelkerzen" und halte den Abgeordneten ein kritisches Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht über die staatliche Nutzung von Verbindungsdaten vor. Aus der bislang allein vorliegenden Zusammenfassung der Studie gehe hervor, dass die verdachtsunabhängige Aufzeichnung der Nutzerspuren im Wesentlichen überflüssig sei. Darin ist nachzulesen, dass gemäß der Aktenanalyse unter den heutigen rechtlichen Bedingungen nur etwa zwei Prozent der Abfragen wegen bislang gesetzlich vorgeschriebener Löschungen von Verbindungsdaten "ins Leere gehen".

Zypries hatte Kritikern der Gesetzgebung ihrerseits vergangene Woche "wenig Sachkunde" unterstellt. "Die Beschwichtigungen der Regierung, es würden nur bereits heute gespeicherte Daten länger aufgehoben, Zugriffe auf die Daten setzten eine richterliche Anordnung voraus oder es müsse EU-Recht umgesetzt werden, sind in wesentlichen Teilen falsch", kritisiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Dass quasi "nur" die "Briefumschläge" der elektronischen Kommunikation gespeichert würden, ändere nichts daran, dass weite Teile des Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens der gesamten deutschen Bevölkerung registriert werden soll. Wer mit wem in Verbindung steht, sei eine äußerst sensible Information, die oft auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation und das Privatleben der Betroffenen zulasse. Die Post erfasse im Übrigen auch nicht die Kuverts der gesamten Bevölkerung. Der Arbeitskreis hat auf seiner Website eine "Richtigstellung weiterer verbreiteter Fehlinformationen" zusammengestellt.

Die Bedenken gegen die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung am morgigen Freitag werden auch anderweitig nicht geringer. So hält etwa der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar Teile des Vorstoßes auch nach den gestern beschlossenen Änderungen des Rechtsausschuss des Parlaments für nicht mit den Grundrechten vereinbar. Insbesondere die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten sei ein schwerwiegender Einschnitt, sagte der Hüter der Privatsphäre der Passauer Neuen Presse. "Ich habe große verfassungsrechtliche Bedenken", betonte Schaar. "Bisher hat das Bundesverfassungsgericht stets einen konkreten Verdacht oder Hinweise auf eine konkrete Gefahr für eine Überwachung verlangt."

Das geplante Gesetz bringt laut dem Datenschutzexperten dagegen eine Loslösung vom konkreten Verdacht hin zu einer generellen Speicherung. "Diese Entwicklung nimmt überhand", klagte Schaar. "Auch sensible Daten werden registriert, die Anrufe bei Aids-Beratungen oder Suchthilfestellen zum Beispiel. Über die Handy-Daten ist nachvollziehbar, wo sich jemand aufgehalten hat." Damit würden unbescholtene Bürger wie potenzielle Straftäter oder Gefährder behandelt.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) warnt ebenfalls vor einer "Zäsur" in der Gesetzgebung und einem "willkürlichen Akt staatlicher Regulierung". Die Interessensvertretung hatte Anfang des Jahres bereits in einer Stellungnahme (PDF-Datei) auf die "Missstände" des vorgelegten Entwurfs sowie dessen "Unvereinbarkeit mit dem deutschen und europäischen Recht" hingewiesen. Diese hätten unweigerlich zur Folge, dass der Bürger "faktisch unter einen Generalverdacht gestellt und zugleich die europarechtlich und grundgesetzlich verbürgte Unschuldsvermutung zwangsläufig ad absurdum geführt wird".

Dass der Bundestag trotz zahlreicher Proteste und vergleichbarer Einwände etwa von Datenschützern, Berufsgeheimnisträgern, Zivilgesellschaft oder der Wirtschaft an der Vorratsdatenspeicherung festhält, schätzt BVDW-Präsident Arndt Groth angesichts der "enormen Tragweite des geplanten Gesetzes" als "grob fahrlässig" ein. Denn mit der anstehenden Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates würden die in Deutschland erhobenen Daten grundsätzlich auch weiteren 52 Staaten in Europa und weltweit zur Verfügung stehen. Man wäre verpflichtet, unverzüglich jeder Anforderung von Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden Folge zu leisten. Damit wäre zugleich jedwede rechtsstaatliche Sicherung der Datenhoheit ausgehebelt. Zudem seien die Effekte der geplanten Vorratsdatenspeicherung für die Reduzierung der Kriminalitätsrate sowie den Schutz der Bürger vor Rechtsverletzungen im Internet selbst nach Einschätzung des Bundeskriminalamts äußerst zweifelhaft.

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Stefan Krempl) / (anw)