Hintertür für Strafverfolger im geplanten EU-Einreiseprogramm

Viele Mitgliedsstaaten wollen Ermittlern Zugriff auf Daten des geplanten europäischen Ein- und Ausreisesystems zur elektronischen Grenzkontrolle erlauben. Der Rechtsdienst des Ministerrates hält zuvor aber noch Änderungen für nötig.

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Viele EU-Mitgliedsstaaten wollen Ermittlern Zugriff auf Daten des geplanten europäischen Ein- und Ausreisesystems zur elektronischen Grenzkontrolle erlauben. Theoretisch sei ein Zugang für Polizeibehörden bereits im Entwurf der EU-Kommission für eine entsprechende Verordnung angelegt, warnen Kritiker. Der Rechtsdienst des EU-Rats hält dafür aber zumindest noch einige Änderungen an dem Dossier zur Grenzüberwachung für nötig.

Zum einen müssten die bisherigen Rechtsgrundlagen, die eine Nutzung der gesammelten personenbezogenen Informationen etwa zur Kontrolle von Visa-Überziehern erlauben, um zwei einschlägige Artikel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ergänzt werden. Das geht aus einem heise online vorliegenden Protokoll der jüngsten Ratsbesprechungen zu dem Thema hervor. Die Bedingungen eines Zugriffs für Strafverfolger müssten darüber hinaus präziser geregelt werden, auch der Datenschutz müsse berücksichtigt werden.

Die Kommission hat einen allgemeinen Prüfvorbehalt gegen die Wünsche des Rats eingelegt. Der Rechtsdienst soll nun im Herbst ein "zielgerichtetes Gutachten" vorlegen. Die Kommission, für die "Smart Borders" primär der Grenzverwaltung dient, will parallel Erfahrungen der Mitgliedsstaaten mit nationalen Ein- und Ausreisesystemen abfragen.

Uneins sind sich die mit dem Vorstoß beschäftigten Gremien auch bei den nötigen technischen Sicherheitsvorkehrungen. So hält es die Kommission für unerlässlich, einen zusätzlichen Security-Token in elektronisch auslesbare Ausweispapiere einzubauen oder ergänzende digitale Speichermöglichkeiten vorzusehen. Es handle sich dabei um einen elektronischen Schlüssel zur differenzierten Nutzung der getrennten Datenbanken mit biometrischen und alphanumerischen Informationen.

Die Kosten für die Sicherheitskomponente schätzt die Kommission auf rund einen Euro. Sie könnten über die Bearbeitungsgebühr finanziert werden. Vertreter unter anderem Belgiens, Deutschlands, Finnlands, Italiens und der Niederlande sprachen sich dagegen für einen flexibleren Ansatz ohne Token und ein weniger bürokratisches Verfahren aus. (sybe)