Rechteinhaber wollen Provider im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen einbinden

Staatsanwälte wollen nicht mehr gegen jeden Filesharer ermitteln, da suchen Rechteinhaber nach anderen Mitteln gegen Urheberrechtsverletzungen. Eine Möglichkeit ist die Kooperation mit den Providern. Doch bestehen darüber unterschiedliche Vorstellungen.

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Die Medienindustrie steht in ihrem Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen zunehmend alleine da. Deutliche Absetzbewegungen sind bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden zu beobachten, die der Masse der von Musik-, Film- und Pornobranche gegen einzelne Filesharer vorgebrachten Klagen nicht mehr Herr werden. Staatsanwälte wollen nur noch mutmaßliche Rechtsverletzungen von größerem Ausmaß verfolgen, was den Gelegenheits-Filesharer dem Zugriff der Rechteinhaber entziehen dürfte. Denn noch sind die Medienkonzerne auf eine Strafanzeige angewiesen, um an die zu der im Einzelfall ermittelten IP-Adresse gehörenden Kundendaten zu gelangen.

Wenn die Staatsanwälte nicht mehr mitspielen, bleibt nicht mehr viel. Das Wunschszenario, einen direkten Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den Providern im Gesetz zu verankern, wurde zwar im neuen Urheberrecht auf gewerbliche Verstöße eingeschränkt und unter richterliche Aufsicht gestellt, ist aber noch nicht ganz vom Tisch. Unterdessen blickt die deutsche Medienbranche neidisch nach Frankreich, wo unter der starken Hand von Staatspräsident Nicolas Sarkozy das "französische Modell" etabliert wurde: Eine eigene Behörde soll die illegale Verbreitung geschützter Werke mit Mahnungen reglementieren – und im Wiederholungsfall die Abschaltung des Anschlusses durch den Provider veranlassen.

Angesichts der Schwierigkeiten, hierzulande beim Gesetzgeber zu punkten, wird auch eine freiwillige Lösung wieder attraktiv. Vorbild könnte die jüngst in Großbritannien verkündete Allianz aus Rechteinhabern und Providern sein – die nicht ganz freiwillig, sondern auf erheblichen Druck der Regierung zustande gekommen ist. Ein "abgestuftes Verfahren" – oder "Graduated Response" – mit Hinweis, Ermahnung und Sanktion, wie es der Inhalteindustrie vorschwebt, stößt dabei weiter auf Widerstände. Die Zugangsanbieter sehen darin ein anders verpacktes französisches Modell, das sie rundheraus ablehnen. Grundsätzlich sind die Provider bereit, über eine Zusammenarbeit zu reden – wenn sich ein Modell finden lässt, das zum Beispiel die Datenschutzbedenken ausräumt.

Doch offizielle Gespräche gibt es derzeit nicht. Vertreter von Musik- und Filmindustrie sind zwar nach eigenen Angaben im regen Austausch mit der Internetwirtschaft, ergebnisorientierte Verhandlungen, wie sie auf Druck der Regierungen in Großbritannien und Frankreich stattfanden, stehen allerdings noch nicht auf der Tagesordnung. Bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), einer Organisation der Filmindustrie, ist man allerdings zuversichtlich, dass es bald Gespräche geben werde – auch wenn hierzulande der politische Wille fehle, das zu initiieren, wie GVU-Chef Christian Sommer beklagt.

Sommer will weg vom Begriff "französisches Modell", der bei den Providern wie ein rotes Tuch wirkt. Dennoch hält er die Idee einer eigenen Instanz, die die Maßregelung der mutmaßlichen Rechtsverletzungen übernehmen soll, für praktikabel. Es müsse ja nicht wie in Frankreich eine eigene Behörde sein, meint Sommer. Auch den Datenschutzbedenken der Provider könne so begegnet werden, weil die Provider die Kundendaten nur an die zwischengeschaltete Organsisation herausgeben müssten und die Rechteinhaber diese nie zu Gesicht bekämen. Zudem müsse Sanktion nicht gleich bedeuten, den Anschluss abzuklemmen. Denkbar sei auch die Sperrung von Ports oder die Einschränkung bestimmter Dienste.

Die Bereitschaft der ISPs ist zwar grundsätzlich da, wie die Verbände beteuern, aber offensichtlich begrenzt. Sie wollen nicht, wie es eco-Vize Oliver Süme ausdrückt, "ständig Dienste als Hilfssheriff leisten". Sollen sie gar nicht, meint jetzt Sommer. Die Ermittlungen führen die Rechteinhaber selbst, dafür haben sie eigene Gesellschaften wie die Pro Media. "Es geht ausdrücklich nicht um eine Durchsuchung des Internets durch die Internetprovider", erklärt der GVU-Chef. Sie sollen nur E-Mails verschicken. "Ich bin mir sicher, dass Internetprovider technisch in der Lage sind, Warnhinweise zu verschicken."

Technisch sind sie dazu sicher in der Lage. Offen bleibt die Frage der rechtlichen Grundlage, auch für etwaige Sanktionen. Während in Frankreich kein Richter mehr über eine mögliche Internetsperre befinden muss, regt sich hierzulande Widerstand gegen derart weit reichende Maßnahmen. Denn anhand einer aus einem Filesharing-Netz gefischten IP-Adresse ist eine Urheberrechtsverletzung kaum nachzuweisen – derzeit wird das auch für amerikanische Musikindustrie zunehmend ein Problem. Auch der GVU-Chef räumt ein, dass die Ermittlung des für eine festgestellte Urheberrechtsverletzung Verantwortlichen anhand einer IP-Adresse nicht eindeutig gelingen kann – am Ende sei nur der Anschlussinhaber zu ermitteln, der die Verantwortung für den Anschluss trage.

Solche rechtlichen Fallstricke machen die Verhandlungen nicht leichter. In der öffentlichen Diskussion herrscht noch Polemik vor, beklagt Sommer und bemüht sich, einen gemäßigten Ton in die Debatte zu bringen. Er ist überzeugt, "dass es auch im Interesse der Internetwirtschaft ist, gegen ausufernde Downloads vorzugehen". Auch die Provider geben sich gesprächsbereit. Es sei nicht auszuschließen, dass irgendein Modell der Zusammenarbeit funktionieren könne, heißt es da. Die Vorschläge dazu sollen nun die Rechteinhaber machen. Sobald die aber zu sehr nach Frankreich schielen, werden sie damit auflaufen. "Das französische Modell", so eine Branchenvertreterin, "ist undenkbar". (vbr)