US-Studie: Softwarepatente sind Futter für gerichtliche Klagen

Laut einer Untersuchung des US-Rechnungshofs ist die Zahl der Verklagten in Patentstreitigkeiten zwischen 2007 und 2011 um 129 Prozent gestiegen. Für die Zunahme seien zu 89 Prozent Ansprüche rund um Computerprogramme verantwortlich.

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Die Zahl der Verklagten in Patentstreitigkeiten ist in den USA zwischen 2007 und 2011 um 129 Prozent gestiegen. Für die enorme Zunahme sind zu 89 Prozent Schutzansprüche rund um Computerprogramme verantwortlich. Dies hat eine jetzt veröffentlichte Studie des US-Rechnungshofs zu Faktoren zum Steigern der Patentqualität ergeben. Das Government Accountability Office (GAO) führt darin weiter aus, dass es sich bei über der Hälfte der 2011 vom US-Patentamt erteilten gewerblichen Schutzrechte um Softwarepatente gehandelt habe. Mit einer Abnahme der Klageaktivitäten ist so ohne gesetzgeberisches Handeln kaum zu rechnen.

Für die Untersuchung hat das überparteiliche Organ des US-Kongresses eine repräsentative Auswahl an 500 einschlägigen Gerichtsfällen unter die Lupe genommen. Die Mehrzeit der Auseinandersetzungen ist demnach von Unternehmen angezettelt worden, die eigene Produkte produzieren und ihr darin einfließendes Know-how mit Patenten schützen wollen. Die als "Patent-Trolle" immer wieder für Schlagzeilen sorgenden reinen Lizenzierungsfirmen sollen dagegen nur für ein Fünftel aller begutachteten Streitigkeiten verantwortlich gewesen sein. Ein früheres US-Rechtsgutachten kam dagegen zu dem Ergebnis, dass 56 Prozent aller Patentverfahren vor US-Bundesgerichten 2012 von solchen reinen Rechteverwertern angestrengt worden seien.

Der GAO-Studie zufolge sind insgesamt zwei Drittel der Verklagten im fünfjährigen Untersuchungszeitraum anhand von Softwarepatenten in gerichtliche Auseinandersetzungen hineingezogen worden. 49 Prozent der angeführten gewerblichen Schutzrechte seien bereits in den ersten fünf Jahre nach ihrer Vergabe auf dem Rechtsweg ins Spiel gebracht worden. Rund 39 Prozent der Klagen, bei denen Patente auf "computergestützte Erfindungen" ins Feld geführt wurden, richteten sich gegen branchenfremde Einrichtungen wie Einzelhändler, Reiseunternehmen, Behörden oder Büros.

Neben der statistischen Auswertung hat der Rechnungshof eine qualitative Analyse im Rahmen einer Befragung unterschiedlicher Interessensvertreter und Betroffener durchgeführt. Diese betonten etwa, dass viele einschlägige Fälle dem verbreiteten Aufkommen von Patenten mit "unklaren Eigentumsrechten" geschuldet seien. Softwarepatente etwa empfanden die Teilnehmer vielfach als zu breit angelegt. Sie bezögen sich sogar auf allgemeine Konzepte, von denen nicht zu erwarten sei, dass dafür ein gewerblicher Rechtsschutz zu erhalten wäre. Zudem bemängelten sie, dass bei diesen Schutzrechten die Ansprüche oft unklar abgesteckt seien.

Die Befragten monierten weiter, dass Gerichte teils selbst bei Ideen, die nur wenig zu einem Produkt beitragen, hohe Entschädigungssummen verhängten und so einen Anreiz zum Klagen schafften. Zudem hätten Firmen vor den 1980ern Patente in der Regel genutzt, um sich echte technische Entwicklungen schützen zu lassen und Innovationen voranzubringen. Seitdem werde das Patentwesen eher als ein System angesehen, um Einkommen zu generieren und Dritte zu melken. Gewerbliche Schutzrechte seien als wertvoller Bestandteil von Unternehmensstrategien ausgemacht worden.

Mit der Studie kommt das GAO einem Auftrag des US-Gesetzgebers im Rahmen der jüngsten Patentreform von 2011 nach. Eigentlich hätte die Untersuchung bereits im September 2012 vorgelegt werden sollen, um weitere parlamentarische Aktivitäten zu umreißen. Der Rechnungshof beschränkt sich nun auf die Empfehlung, dass das US-Patentamt zunächst die künftigen "Trends" in Patentstreitigkeiten im Auge behalten und die gewonnenen Informationen bei den internen Prüfprozessen im Interesse einer Qualitätsoffensive anwenden soll.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) zeigt sich enttäuscht von dieser "schwachen" Schlussfolgerung aus den ausgemachten "besorgniserregenden" Entwicklungen. Zugleich macht die US-Bürgerrechtsorganisation darauf aufmerksam, dass das GAO den großen Bereich der mit Abmahnschreiben Lizenzzahlungen erpressenden, aber meist nicht vor Gericht ziehenden Patent-Trolle außen vor gelassen habe. (jk)