Große Koalition einigt sich auf Auskunftsanspruch gegen Provider

Die Rechtspolitiker von Union und SPD haben ihre Änderungsvorschläge für den heftig umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abgesteckt; Kritik hagelt es von der Opposition.

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Die Rechtspolitiker von Union und SPD im Bundestag haben ihre Änderungsvorschläge für den heftig umstrittenen Entwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abgesteckt. Kern des Vorhabens ist es, einen Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie Internetprovider zu schaffen. Damit soll es einfacher werden, die Identität von möglichen Rechtsverletzern etwa in Tauschbörsen aufzudecken. Laut der Einigung im Kreis der großen Koalition soll es wie im Regierungsentwurf dabei bleiben, dass ein Richter über die entsprechende Herausgabe von hinter einer IP-Adresse stehenden Nutzerdaten entscheiden soll. Dagegen waren Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie sowie des Deutschen Buchhandels bei einer parlamentarischen Anhörung Sturm gelaufen.

Eine Umformulierung ist bei der Klausel im Regierungspapier vorgesehen, wonach der prinzipiell umstrittene Auskunftsanspruch nur bei Rechtsverletzungen "im geschäftlichen Verkehr" greifen sollte. Hier will die Koalition stattdessen auf das Kriterium "im gewerblichen Ausmaß" setzen und so enger an die entsprechenden EU-Vorgaben anknüpfen. In der Brüsseler Richtlinie heißt es dazu vergleichsweise schwammig, dass sich das gewerbliche Ausmaß sowohl aus der Anzahl als auch der Schwere der Rechtsverletzungen ergeben könne. Erfüllt sieht Günter Krings, Urheberrechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion, diese Anforderung laut einem Bericht der Bundestagszeitung "Das Parlament" angesichts der Schadenshöhe etwa schon dann, "wenn jemand ein ganzes Musikalbum oder einen Film zum Download bereitstellt".

Nicht folgen wollen die Rechtspolitiker der vielfach kritisierten Empfehlung des Bundesrates, im Rahmen des Auskunftsanspruch Rechteinhabern auch einen Zugriff auf die sechs Monate lang auf Vorrat zu speichernden Verbindungsdaten zu gewähren. Genauso wenig erwärmen konnten sie sich für den Rat der Länder, die Schadensersatzregelungen zu verschärfen und den Geprellten eine doppelte Lizenzgebühr in Aussicht zu stellen.

Für die Verbraucher plant die Koalition Erleichterungen, indem sie den Kostenerstattungsanspruch für die erste anwaltliche Abmahnung bei der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu deckeln beabsichtigt. Anders als im Regierungsvorschlag soll die Grenze aber nicht bei 50 Euro, sondern erst bei 100 Euro liegen. Auch hier ist der Schutz nur vorgesehen, wenn ein Beschuldigter nicht "im gewerblichen Ausmaß" gehandelt hat. Laut SPD-Rechtsexperte Dirk Manzewski soll die Begrenzung der Gebühr helfen, Abmahnwellen, wie es sie insbesondere seitens der Musikindustrie und ihrer Anwälte in der Vergangenheit gegeben habe, zu verhindern.

Die Oppositionsparteien wollen dem Entwurf auch mit den Änderungen der Koalition dagegen aus unterschiedlichen Motiven nicht zustimmen. Der FDP etwa geht die "systemwidrige und populistische" Kappung der Abmahngebühren zu weit. Die Grünen lehnen den EU-rechtlich nicht vorgeschriebenen Auskunftsanspruch gegenüber Zugangsanbietern dagegen gänzlich ab, da er Rechteinhaber unangemessen bevorzuge. "Wenn jemand gesehen hat, wie ein anderer Ihr Auto kaputtgefahren hat, können Sie den auch nicht verklagen, damit er Ihnen sagt, wer es war", erläutert der grüne Rechtspolitiker Jerzy Montag die Bedenken seiner Fraktion. Generell vollziehe die Koalition mit dem Entwurf, der voraussichtlich am 11. April im Parlament beschlossen wird, einen "Kotau vor der Unterhaltungsindustrie". (Stefan Krempl) / (jk)