ACTA: US-Wirtschaft fordert Mäßigung bei Anti-Piraterie-Abkommen

Namhafte Vertreter der US-Wirtschaft fordern von der Handelsbeauftragten der US-Regierung, stärker in die Vorbereitung des geplanten Abkommens eingebunden zu werden und warnen vor Nachteilen für US-Unternehmen.

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Vertreter der US-Internetwirtschaft machen sich offenbar verstärkt Sorgen, dass ihre Interessen in den Verhandlungen zum geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) nicht ausreichend berücksichtigt werden. In einem Schreiben an die US-Handelsbeauftragte Susan Schwab, die für die Vereinigten Staaten an den Vertragsverhandlungen teilnimmt, fordern die Wirtschaftsvertreter mehr Transparenz, Mitsprache beim Entwurf der US-Position sowie konkrete Maßnahmen zum Schutz ihrer Interessen.

Zu den Unterzeichnern des vom 7. August datierenden Papiers (PDF-Datei), das von IP Justice veröffentlicht wurde, gehören neben den US-Verbänden der Computer- und Telekommunikationsbranche, der Unterhaltungselektronikindustrie und der Provider auch Einzelunternehmen wie AT&T, Amazon, eBay und Yahoo. Sie fürchten, dass die Regelungen in ACTA über das US-Recht hinausgehen könnten und der US-Wirtschaft damit Nachteile entstehen. Zudem bemängeln sie, dass bei ACTA die Interessen der Rechteinhaber – etwas von Film- und Musikindustrie – stärker berücksichtigt würden als die der Internetwirtschaft und verwandter Branchen.

Die Wirtschaftsvertreter fürchten nun, dass US-amerikanische Unternehmen, die zum Beispiel als Mittler in Geschäftsprozessen auftreten, mit ACTA eine Verantwortung aufgebürdet bekommen, die nach US-Recht nicht bestehe. Um dem entgegen zu wirken, fordern sie für ACTA unter anderem eine präzise Definition der Begriffe "Fälschung" und "Piraterie". So dürften legal hergestellte Produkte analog zum US-Copyright nicht als "Fälschungen" gelten, nur weil sie über vom Markeninhaber unerwünschten Vertriebskanälen gehandelt werden. Parallelimporte sollten ganz klar nicht als Fälschungen behandelt werden. Zudem sollte der mit rechtlich weitreichenden Konsequenzen verbundene Begriff nicht auf kleine, alltägliche Markenverletzungen angewendet werden.

Weiterhin solle ACTA den Begriff "Piraterie" als vorsätzliche Urheberrechtsverletzung von kommerziellem Ausmaß definieren. Unternehmen die dabei als Mittler auftreten – etwa Handelsplattformen wie eBay oder Zugangsanbieter – sollten explizit auch nicht sekundär haftbar gemacht werden können. Insgesamt solle das Abkommen nicht über die Regelungen im US-Recht hinausgehen.

Die Unterzeichner fordern zudem mehr Transparenz und eine stärkere Einbindung in die Entwurfsverhandlungen. Bevor die US-Regierung ihre offizielle Position in die ACTA-Verhandlungen einbringe, sollte die Internetwirtschaft ebenso mit Informationen über Entwurfsfassungen versorgt werden, wie sie offenbar den Vertretern der Rechteinhaber zur Verfügung stünden. Nicht zuletzt warnen die Unternehmen angesichts der komplexen Sachlage und weit reichenden Konsequenzen vor zu viel Eile bei den Verhandlungen.

Zum Anti-Counterfeit Trade Agreement (ACTA) siehe auch:

(vbr)