Europäisches Patentamt widerruft Web-to-Print-Patent

Nach Einspruch von drei deutschen Firmen hat das EPA ein Patent widerrufen, in dem ein Verfahren zur Herstellung einer Druckvorlage via Web- oder LAN-Server sowie das Web-to-Print-Verfahren beschrieben wird.

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Das Europäische Patentamt (EPA) hat das Verfahrenspatent auf eine computerisierte Vordruckstufe ("Computerized Prepress") mit der Nummer EP1040428 widerrufen. Das Urteil sei bindend, aber noch nicht rechtskräftig, teilt der Branchendienst Beyond Print mit. Eine Urteilsbegründung liege noch nicht vor.

In dem Patent wird das Verfahren der Herstellung einer Druckvorlage via Web- oder LAN-Server sowie das Web-to-Print-Verfahren beschrieben. Das Patentamt hatte den gewerblichen Rechtsschutz im November 2004 an die US-Firma VistaPrint Technologies erteilt. Dagegen hatten die deutschen Firmen Socoto, TechConsult und die Peter Schmidt Group Einspruch eingelegt. Die drei Firmen waren gegen das VistaPrint-Patent vorgegangen, da sie den Datenaustausch für die Print-Branche als existenziell ansehen. Im Januar begann das EPA mit der Prüfung.

Bernd Zipper, Vorsitzender der im Dezember 2007 gegründeten Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs, meint, nun könnten auch weitere, untergeordnete Patente außer Kraft gesetzt werden. Dabei zieht die Interessengemeinschaft beispielsweise auf das so genannte Petzold-Patent ab, das ein ähnliches Verfahren schütze. Als zusätzliches Merkmal werde hier die Übertragung einer Parameter-Datei von dem Anwender-Rechner auf den Server der digitalen Druckvorstufe beansprucht. (anw)