US-Kabelanbieter Comcast wegen Filesharing-Blockade verklagt

Ein Kalifornier hat wegen der Sperre der P2P-Software BitTorrent durch den Kabelnetzbetreiber den Rechtsweg beschritten; er wittert eine Verletzung von Anti-Betrugsgesetzen und Service-Vereinbarungen sowie unlauteren Wettbewerb.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 96 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Ein Kalifornier hat den US-Kabelnetzbetreiber Comcast wegen dessen jüngster Filesharing-Blockade verklagt. Laut einem Bericht von Wired News wirft der Kunde dem Breitbandanbieter vor, gegen Bundesgesetze zur Verhinderung von Computerbetrug, Bestimmungen zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs sowie die eigenen Service-Vereinbarungen zu verstoßen. Der Kläger namens Jon Hart bringt konkret vor, dass Comcast in der Werbung seinen Nutzern beim Download "verrückt schnelle Geschwindigkeiten" verspreche. In Wirklichkeit würde das Herunterladen von Dateien über bestimmte Peer-to-Peer-Software (P2P) aber durch die Übertragung "unautorisierter versteckter Botschaften auf die Rechner von Kunden" behindert.

Eine weitere Falschdarstellung sieht der Hart in der Behauptung des Kabelanbieters, dass dessen Nutzer einen "uneingeschränkten Zugang" zu allen Internetanwendungen erhalten könnten. Demgegenüber blockiere Comcast gewisse Applikationen aber komplett. Die angegriffene Partei wisse aber, beziehungsweise sollte sich zumindest darüber im Klaren sein, dass diese Reklame "falsch und irreführend" sei. Der unzufriedene Kunde will zudem erreichen, dass sich andere Nutzer seiner Klage anschließen und gemeinsam mit ihm in einer Massenbeschwerde Schadensersatz einfordern können.

Ende Oktober war bekannt geworden, dass der zweitgrößte US-Zugangsanbieter laut Tests für die Behinderung von Uploads via BitTorrent gefälschte Reset-Signale des Internetprotokolls TCP/IP nutzt. Die Netzcomputer gehen dabei vom Versand ungültiger Datenpakete aus und kappen die Übertragung. Ein Comcast-Sprecher wollte den Einsatz dieser Methode aber nicht konkret bestätigen. Auf seiner Website versichert der Provider, dass er Online-Applikationen einschließlich von P2P-Diensten gegenwärtig nicht blockiere und dies auch nicht getan habe. Man habe aber die Verpflichtung das Netzwerk unter Einsatz der "jüngsten Technologien" so zu handhaben, dass alle Kunden das bestmögliche Breitband-Erlebnis hätten. Beobachter sehen den Fall als neuen Grund für die rasche gesetzliche Festschreibung von Regeln zur Sicherung der Netzneutralität. Das Prinzip des offenen Internet ohne tiefer gehende Möglichkeiten zum Verkehrsmanagement durch die Provider müsse aufrecht erhalten werden. (Stefan Krempl) / (pmz)