Großangelegte BKA-Rasterfahndung im Autotransporter-Fall in der Kritik

Um Schüsse auf Lastzüge aufzuklären, erfasste das Bundeskriminalamt viele Millionen Kfz-Kennzeichen und erhob rund 600.000 Handy-Datensätze. Derlei Fahndungen gerieten zum Standard, monieren die Linken.

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Um mehrere hundert Schüsse auf Lastzüge auf Autobahnen aufzuklären erfasste das Bundeskriminalamt im ersten Halbjahr 2013 mehrere Millionen Kfz-Kennzeichen und erhob rund 600.000 Handy-Datensätze per Funkzellenabfrage. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, die das Blog netzpolitik.org vorab veröffentlicht hat. Die Linken monieren, dass sich derart großangelegte Rasterfahndungen immer mehr zum Standard entwickelten.

Die Polizei hatte seit Juli 2008 immer wieder Beschüsse insbesondere von Autotransportern mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet festgestellt. Bis September 2012 seien insgesamt 700 Lkws getroffen worden, heißt es in der Antwort. Daraufhin sei eine besondere Ermittlungsgruppe des Bundeskriminalamts (BKA) unter Einschluss der Bundesländer wegen gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und einem versuchten Tötungsdelikt eingerichtet worden.

Zwischen Dezember 2012 und Juni dieses Jahres seien schließlich sechs automatische, für 33.915 Euro pro Monat gemietete Kennzeichenlesegeräte an "Schwerpunktstrecken" betrieben worden. Zur Rechtsgrundlage dazu schweigt sich das Innenressort aus. Die Anzahl der insgesamt aufgenommenen Nummernschilder kann es ebenfalls nicht angeben, da die Aufzeichnungen in der Regel alle zehn Tage automatisch gelöscht worden seien. Zwischen Februar und Mai 2013 habe das BKA aber an 14 Tagen "in gemeldeten Verdachtsfällen in Absprache mit der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft" Daten von insgesamt über 3,8 Millionen Kennzeichen gesichert.

Dabei dürfte es sich nur um einen Bruchteil der insgesamt gescannten und mit Fahndungsdateien abgeglichenen Nummernschilder handeln. Schätzungen gehen von 60 Millionen bis 80 Millionen erfasster Datensätze aus. Die Informationen seien vorübergehend auf einem Server vor Ort, mitunter auch beim BKA gespeichert worden, erläutert die Bundesregierung. Letztlich hätten die beteiligten Behörden zu 50 Kennzeichen aufgrund der kriminalistischen Bewertung die Halter ermittelt.

Parallel erfasste das "Mobile Einsatzkommando" des BKA 2012 578.166 Verbindungs- und Standortdaten von Mobiltelefonen entlang der fraglichen Strecken. 2009 habe eine damalige Sonderkommission knapp 15.000 weitere entsprechende Informationen per Funkzellenabfrage erhoben, geht aus der Antwort weiter hervor. In diesem Jahr sei keine zusätzliche Handy-Rasterfahndung durchgeführt worden. Die Analyse der Datensätze habe 312 "Treffer" ergeben, zu denen die Anschlussinhaber festgestellt worden seien.

Die Verfahren, mit denen schließlich ein Verdächtiger überführt werden konnte, seien in dem einzigartigen Fall als "ultima ratio" angewendet worden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass jahrelange Fahndungen nicht erfolgreich waren; zudem seien Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer nicht unerheblich akut gefährdet gewesen.

Der Einsatz der Scanner sei zudem vom rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner geprüft worden. Dieser erklärte im Juni den längerfristigen Einsatz der Lesegeräte entlang ganzer Autobahnabschnitte aber für zweifelhaft. 2008 hatte zuvor das Bundesverfassungsgericht die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte massenhafte automatische Erfassung von Autokennzeichen für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.

Für den Datenschutzexperten der Linken, Jan Korte, zeigen "die massenhafte Funkzellenabfrage in Verbindung mit der millionenfachen Ausforschung von Kfz-Kennzeichen eine neue und problematische Entwicklung in der Strafverfolgung auf". Trotz des Ermittlungserfolgs dürften Autofahrer und Handy-Nutzer nicht heimlich ins Visier von Strafverfolgungsbehörden geraten, ohne das ein konkreter Verdacht gegen sie vorliege. Der Gesetzgeber müsse den zunehmenden Einsatz dieser unverhältnismäßigen und nicht eingrenzbaren Ermittlungsmethode dringend beenden. (anw)