Datenhandel: Milde Urteile gegen österreichische Justizbeamte

Ein Dutzend österreichischer Justizbeamte hatte jahrelang Daten aus dem IT-System der Justiz ausgedruckt und dem Datenhändler Josef H. verkauft. Dafür sind sie jetzt mit milden Strafen davongekommen.

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Ein Dutzend österreichischer Justizbeamte ist am Dienstag mit milden Strafen davongekommen: Sie hatten jahrelang Daten aus dem IT-System der Justiz ausgedruckt und dem Datenhändler Josef H. verkauft. Die Gerichtsmitarbeiter haben Bewährungsstrafen von sechs bis 24 Monaten erhalten. Sollten die Strafen rechtskräftig werden und sie sich drei Jahre lang nichts zu schulden kommen lassen, müssen sie nicht ins Gefängnis. Dem Auftraggeber H. und einem dreizehnten Gerichtsmitarbeiter wird aus gesundheitlichen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt der Prozess gemacht. H. wird zusätzlich der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen.

H. betrieb sein Geschäft unter dem Markennamen Kreditinform. Seit 1986 hat er offenbar systematisch gerichtliche Aushänge über Anträge auf Exekutionen (Pfändungsverfahren) abschreiben haben lassen und diese Informationen weiterverkauft – egal, ob die Exekutionsanträge begründet waren. Diese zweifelhaften Datensätze verkaufte er, manchmal direkt, häufiger über den Zwischenhändler Deltavista, an Unternehmen, die daraus die Kreditwürdigkeit potenzielle Kunden abzuleiten suchten. Da die Datenqualität aber mangelhaft war und die Informationen oft veraltet, wurden immer wieder auch Zahlungskräftige abgewiesen. Sie erhielten beispielsweise keinen Handyvertrag, ohne zu wissen, warum.

Als die Aushänge bei Gericht zwecks Datenschutz abgeschafft wurden, ging H. dazu über, Gerichtsmitarbeiter zu bezahlen. Sie erhielten 1 bis 1,50 Euro pro Seite, die jeweils dutzende Datensätze enthalten konnte. Von 2002 bis zur Verhaftung H.s im Jahr 2010 sollen laut Anklage 170.000 Seiten ausgedruckt worden sein. Der fleißigste Justiz-Maulwürfe kassierte 130.000 Euro. Betroffen waren zumindest 93.000 Privatpersonen und etwa 40.000 Unternehmen, die Arge Daten schätzt sogar bis zu 700.000 Opfer.

H. selbst setzte mit den Daten knapp 4 Millionen Euro um, wovon der weitaus überwiegende Teil von Deltavista kam. Dieser heute unter anderem Namen tätige Datenhändler gibt an, die Datenquelle für legal erachtet zu haben. Wieviel Deltavista mit den Daten aus den Justizdatenbanken verdiente ist nicht bekannt. H selbst machte 2,3 Millionen Euro Gewinn.

Die Angeklagten bestritten die Tat nicht, aber nur einer zeigte Unrechtsbewusstsein. Er hatte nach drei Jahren wieder aufgehört. Die übrigen Elf fanden nach eigenen Angaben nichts dabei, personenbezogene Daten aus der Justizdatenbank auszudrucken, zu verkaufen, und das Geld in die eigene Tasche zu stecken. Mindestens ein Angeklagter versteuerte diese Einkünfte auch. Ein anderer aber nutzte Bankkonten mehrerer Verwandte um die Spuren zu verwischen. Teilweise wurde auch selbst mitgebrachtes Kopierpapier benutzt, um nicht durch hohen Papierverbrauch aufzufallen. (axk)