BGH prüft Vorkehrungen gegen Namensklau bei eBay

Ein Kläger will eBay dazu verpflichten lassen, künftig wirksam zu verhindern, dass Dritte unter seinem Namen Ware anbieten.

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  • dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob das Internetauktionshaus eBay wirksamere Schutzvorkehrungen gegen Namensmissbrauch treffen muss. Das Karlsruher Gericht hat am Donnerstag über die Klage eines Ingenieurs aus Sachsen verhandelt, unter dessen Namen und Adresse ein eBay-Nutzer zahlreiche Pullover verkauft hatte. Mit seiner Unterlassungsklage will der Ingenieur das Auktionshaus dazu verpflichten lassen, bei Hinweisen auf einen Missbrauch frühzeitig einzuschreiten und weitere Versteigerungsangebote unter seinem Namen wirksam zu verhindern. Der BGH wird sein Urteil voraussichtlich am heutigen Freitag bekanntgeben.

Die vermeintliche Designerware    meist überteuerte Billigpullover    war von den Käufern teilweise reklamiert und an den ahnungslosen Kläger geschickt worden. Der anonyme Händler hatte unter eBay- typischen Phantasienamen wie universum3333 oder glorietta54 firmiert und bei seiner Anmeldung Namen und Adresse des Klägers angegeben. Die Bezahlung ging auf sein eigenes Konto.

In der Verhandlung ging es lediglich um eine mögliche Pflicht von eBay, den betroffenen Nutzer durch eine technische Sperre vor weiterem Missbrauch seines Namens zu schützen, wenn bereits konkrete Hinweise vorliegen. Eine allgemeine Prüfungspflicht des Internetauktionshauses stand nicht zur Debatte. Der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm ließ durchblicken, dass ein generelles "Postident"-Verfahren    mit dem von vornherein die Identität jedes eBay-Nutzers zuverlässig festgestellt werden könnte    dem Auktionshaus wohl nicht zumutbar wäre. Denn das eBay-Geschäftsmodell beruhe auf der Möglichkeit, sich ohne hohe Hürden anzumelden. (dpa) / (ad)