Mac-Cloner Psystar kontert mit Widerklage gegen Apple

Die Anwälte des von Apple verklagten Unternehmens Psystar meinen, die Lizenzbestimmungen für Mac OS X verstoßen gegen Gesetze für den freien Wettbewerb.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 202 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.

Die Anwälte des im US-amerikanischen Florida beheimateten Unternehmens Psystar, das Mac-Clone anbietet, haben am Dienstag mit einer Widerklage auf Apples Klage von Anfang Juli reagiert. Vor dem Bezirksgericht von Nord-Kalifornien legten sie dar, dass die Lizenzbestimmungen für Mac OS X gegen zwei US-Bundesgesetze für den freien Wettbewerb verstoßen, und zwar gegen den Clayton Antitrust Act und den Sherman Antitrust Act. Die Kopplung von einem Betriebssystem an einen bestimmten Computertyp sei geeignet, die Konkurrenz zu behindern. Apple missbrauche seine Urheberrechte, um sein Hardware-Monopol zu verteidigen.

Die Anwälte der Wettbewerbsspezialisten der Kanzlei Carr & Ferrell verfolgen die Strategie, die OS-Lizenzbestimmungen vom Gericht für unrechtmäßig erklären zu lassen. Dann wäre die Klage von Apple in weiten Teilen gegenstandslos. Psystar argumentiert, dass das Unternehmen lediglich eine legal erworbenen Lizenz des Betriebssystems und lizenzfreie Open-Source-Software nutze und nicht etwa illegale Kopien einsetze. Unterdessen geht der Verkauf von Open-Computer-PCs und -Servern mit vorinstalliertem Mac OS X weiter. (jes)